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Gründung des „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“

Bund, Länder und Kommunen beschließen Gründung des  „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“ – Erfolgreiches kulturpolitisches Spitzentreffen in Essen

Die Kulturstaatsministerin des Bundes, Monika Grütters, die Kulturministerinnen und -minister der Länder und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben bei ihrem heutigen  kulturpolitischen Spitzengespräch in Essen beschlossen, gemeinsam ein „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ zu gründen.

Das Zentrum soll noch im laufenden Jahr als gemeinsame Stiftung bürgerlichen Rechts in Magdeburg errichtet werden. Stifter sind der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände. Nach der Verabschiedung des Vorhabens im Bundeskabinett am 8. Oktober 2014 ist durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz zusammen mit den kommunalen Vertretern der entscheidende Schritt zur Gründung der Stiftung auch auf Seiten der Länder und Kommunen getan.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Die Gründung des ‚Deutschen Zentrums Kulturgutverluste‘ ein Jahr nach Bekanntwerden des Falls Gurlitt ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs in Deutschland. Es ist schlicht
unerträglich, dass fast 70 Jahre nach dem Sieg über den Naziterror  immer noch Naziraubkunst in deutschen Museen lagert. Mit dem Zentrum setzen wir ein unübersehbares Zeichen, ein moralisches Signal, das gerade auch auf jene Opferbiografien verweist, die sich in der Geschichte geraubter
Kunst widerspiegeln. Diese darf man nicht vergessen, das über Generationen reichende Leid nie relativieren. Allein die Tatsache, dass sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände in nur wenigen Monaten auf die Gründung einer solchen Einrichtung mit höchst komplexer Aufgabenstellung einigen konnten, zeugt von der Bedeutung, die Deutschland der Umsetzung der ‚Washingtoner Prinzipien‘  beimisst. Sie ist zugleich Beleg für einen gelebten ‚kooperativen Kulturföderalismus‘. Mit dem ‚Deutschen Zentrum Kulturgutverluste‘ wird es uns gemeinsam gelingen, die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst zu bündeln, zu stärken und auszubauen und die Kommunikation zwischen und mit allen Akteuren erheblich zu verbessern. Deutschland modernisiert mit  der Stiftung die praktische Raubkunstsuche in Museen, Bibliotheken und Archiven nachhaltig.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Sylvia Löhrmann, unterstreicht, dass Bund, Länder  und kommunale Spitzenverbände mit der heute beschlossenen Stiftungsgründung ein Zeichen setzen für den Stellenwert, den die politisch Verantwortlichen aller Ebenen der Bewältigung der Folgen des beispiellosen Kunstraubes des NS-Unrechtsregimes noch heute beimessen. 

„Mein Dank gilt allen, die in den vergangenen Monaten hoch engagiert und konzentriert daran gearbeitet haben, die Stiftung ,Deutsches Zentrum Kulturgutverluste‘ auf den Weg zu bringen. Dieses Gemeinschaftsprojekt
fügt sich in eine aktive Partnerschaft zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auf diesem Gebiet ein. Von der Zusammenarbeit können alle Seiten nur profitieren. Politik und die von
ihr getragenen Institutionen haben in der Vergangenheit schon viel geleistet und werden ihre Anstrengungen auch weiterhin fortsetzen, bündeln und ausbauen“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“ wird national und international der zentrale Ansprechpartner in Deutschland zu Fragen der Umsetzung der „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ (Washingtoner
Prinzipien) und der „Gemeinsamen Erklärung“ der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Umsetzung dieser Prinzipien sein. Es wird die Koordinierungsstelle Magdeburg
und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung unter einem Dach vereinen, die unabhängige „Beratende Kommission“ unter Leitung der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Jutta Limbach, sowie weitere zentrale Akteure der Provenienzforschung (zum Beispiel gemeinnützige Vereinigungen von Provenienzforscherinnen und -forschern oder die zeitlich befristete „Taskforce Schwabinger Kunstfund“) direkt unterstützen.

Das Zentrum hat vor allem die Aufgabe, öffentliche Einrichtungen bei der Suche nach NS-Raubkunst zu beraten und finanziell zu unterstützen. Es soll zusätzlich ein neues Angebot für Privatsammler und Privatmuseen entwickeln, die freiwillig den „Washingtoner Prinzipien“ folgen. Die Stiftung wird die Vernetzung der Provenienzforschung vorantreiben, nationale und internationale Kooperationen initiieren und begleiten sowie mit universitären und außeruniversitären Forschungs-einrichtungen
kooperieren. In Umsetzung des Koalitionsvertrages, in dem auch die Aufarbeitung von Kulturgutverlusten in der SBZ/DDR als Aufgabe der Provenienzforschung besonders hervorgehoben wird, ist ein dementsprechendes Tätigkeitsfeld der Stiftung vorgesehen. Die bislang bei der Koordinierungsstelle Magdeburg angesiedelten Dokumentations- und Beratungsaufgaben zu  kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern werden fortgeführt. Die Stiftungssatzung schafft zudem die Voraussetzung, Bund und Länder bei der Weiterführung des Projekts „Website Kulturgutschutz
Deutschland und Datenbank national wertvolles Kulturgut“ zu unterstützen.

Die Stiftung soll mit einem Mitarbeiterstab von zunächst 20 Personen die Arbeit aufnehmen, darunter die bisherigen Beschäftigten der Arbeitsstelle für Provenienzforschung und der Koordinierungsstelle Magdeburg. Die steigende  Mitarbeiterzahl trägt dem Umstand Rechnung, dass das Zentrum neben den bisherigen Tätigkeiten auch neue Aufgaben erfüllen muss, zum Beispiel neue Förderangebote und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit aufbauen wird.

Das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“ erhält neben den Beiträgen aller Stifter zum Stiftungskapital jährliche Zuwendungen von Bund und Ländern. Die Stiftung startet noch 2014 mit einer Förderung von mindestens 4 Millionen Euro aus dem Haushalt der Kulturstaatsministerin. Für den Bereich Provenienzforschung wird der Bund dann ab 2015 insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Länder werden zusätzlich zur Mitfinanzierung der dezentralen Provenienzforschung ihre
bisherigen Engagements für die Koordinierungsstelle Magdeburg und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Höhe von 608.000 Euro pro Jahr auf das Zentrum überleiten.

Gegenstand des kulturpolitischen Spitzengesprächs waren außerdem Fragen zur anstehenden Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes,  zur sogenannten Digitalen Dividende und eine Initiative für ein Europäisches Jahr des kulturellen Erbes. Staatsministerin Grütters berichtete zudem über den gegenwärtigen Verhandlungsstand des geplanten Frei-handelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP). Mit dem kulturpolitischen Spitzengespräch wird ein Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt. Bund und Länder wirken bei der Planung und Finanzierung intensiver und systematischer zusammen (kooperativer Kulturföderalismus). Mit einem ersten Treffen auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im März 2014 in Berlin wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen etabliert, in den auch die Kulturstiftungen des Bundes und der
Länder einbezogen werden.

Gemeinsame Pressemitteilung von BKM, KMK und kommunalen Spitzenverbänden.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Internet: [ http://www.bundesregierung.de ]
Internet: [ www.freiheit-und-einheit.de ]

 

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Von am 10/10/2014. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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