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Brauchen wir ein neues Kriegsrecht? (VIII) letzter Teil

Der internationale Gerichtshof und seine Fairness gegenüber Israel, Panel 6

Moderator: Amit Segal, politischer Korrespondent bei Israel Kanal 2

Teilnehmer:
Prof. Amichai Cohen: Vorsitzender der juristischen Fakultät am Ono Academic College;
Prof. Geoffrey Corn: South Texas College of Law;
Prof. Eugene Kontorovich: Northwestern University School of Law;
Maj. Gen. Avichai Mandelblit: Sekretär der israelischen Regierung.

Die Frage, die sich zu Beginn dieses Abschlusspanels ergibt ist, ob der Internationale Gerichtshof (ICC) fair, unbeeinflusst und unparteiisch arbeiten kann. Ob er eher ein Haus der Politik oder ein Haus der Rechtsprechung ist.

Avichai Mandelblit hält fest, dass das Problem mit dem aktuellen Kriegsrecht nicht in diesem selbst begründet liegt, sondern in der vielfachen verzerrten Interpretation und dem Versuch, die Menschenrechte in das Gesetz zu implementieren. Internationales Recht sei mehr international, als das es Recht sei.

Für den Staat Israel sind die international anerkannten zivilen Rechtsgrundlagen verbindlich.

Der Entscheid der PA, dem ICC beizutreten, ist nicht der Ausdruck hoher moralischer Werte. Im Gegenteil, es ist Teil der asymmetrischen Kriegsführung. Mit diesem Schritt wollen sie den internationalen Druck auf Israel verstärken.

Diese spezielle Form der „Rechtsprechung“ verläuft über drei Stufen:

Die rein politisch agierende UNO mit allen ihren Organen verfasst eine Erklärung und/oder Resolution und fordert aufklärende Untersuchungen. Die UNO beschäftigte sich als Folge der Enterung der Mavi Marmara, die neun Tote und zahlreiche Verletzte forderte mit der Frage der Blockade des Gazastreifens und forderte deren sofortiges Ende. Gleichzeitig wurde in verschiedenen Organen der UNO diskutiert, ob das Vorgehen der IDF gerechtfertigt, überproportional, vermeidbar gewesen sei oder nicht. Diskussionen zur Provokation durch die Terroristen der türkischen Terrororganisation IHH, die überhaupt erst das Eingreifen der IDF notwendig gemacht hatten, erfolgten nicht. Auch der vorsätzlich verschleiernde Umgang der Medien mit Bildmaterial wurde nur von Israel kritisiert. Reutters hatte seinerzeit Bilder dahingehend verfälscht, dass Messer in den Händen der Terroristen wegretuschiert worden waren.

Die Untersuchungsergebnisse wurden 2009 im Goldstone Berichtfestgehalten. Dieser wurde vom UN Menschenrechtsrechtsrat (politische Basis) in Auftrag gegeben und unter Leitung des südafrikanischen Richters, Richard Goldstone, erstellt (juristische Basis). Die zweite Stufe ist alsopolitisch/rechtlich gemischt. Goldstone selber distanzierte sich 2011 von dem unter seiner Ägide verfassten Bericht, in dem er zugab, dieser wäre völlig anders ausgefallen, wenn ihm seinerzeit wirklich alle Beweisstücke vorgelegen hätten. Gleichzeitig gab er Israel eine nicht unerhebliche Mitschuld und warf der IDF vor, ihm nicht alle Materialien zur Verfügung gestellt zu haben.

Auf der Basis des Goldstone Berichtes verabschiedet die UNO eine entsprechende Resolution. Diese Resolution wird von Israel als einseitig und voreingenommen gewertet und nicht angenommen. Goldstone selber zeigte sich „betrübt“ über die Einseitigkeit der Resolution. Auf dieser Stufe steht dierechtliche Basis im Vordergrund die beim ICC als Grundlage möglicher Verhandlungen herangezogen werden kann.

Zusammengefasst: Politische Körperschaften, wie die UNO Generalversammlung, bilden politisch-rechtliche Körperschaften, die sich zu Komitees zusammenfinden. Die Berichte dieser Komitees bilden die Basis für weitere, rechtliche Schritte am ICC. Manipulationen, Beeinflussungen, Voreingenommenheit und Fehlinterpretationen haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Resolutionen.

Eine der Prämissen der israelischen Politik ist es, dass kein Soldat im Ausland angeklagt wird, weder beim ICC, noch bei einem anderen Gericht. Liegt die Annahme eines nicht gerechtfertigten Fehlverhaltens im Rahmen von Kampfhandlungen vor, so wird dies vor einem Militärgericht in Israel verhandelt.

Eugene Kontorovich stellte klar, dass die Zulassung der PA zum ICC rechtlich nicht vollständig gedeckt ist. Warum ist das so? Das ICC kann nur unter ganz bestimmten Umständen und beim Vorliegen ganz bestimmter Verbrechen angerufen werden.

Entsprechend dem „Rom Status“ des ICC können nur Staaten Mitglieder werden. Palästina ist aber (noch) kein Staat. Entsprechend dem klassischen Völkerrecht verfügt ein Staat über ein Staatsvolk (Bevölkerung), Staatsgebiet und Staatsgewalt (stabile Regierung). Vor wenigen Tagen hat der Vatikan als 135. Land Palästina als Staat anerkannt. Diese Anerkennung hat völkerrechtlich nach der bestehenden Definition keine Relevanz, da Palästina derzeit weder über eine stabile Regierung (der Präsident ist im zehnten Jahr seiner vierjährigen Amtszeit, Wahlen haben seither nicht mehr stattgefunden, die sogenannte Einheitsregierung existiert nur auf dem Papier; die Hamas in Gaza bekämpft die PLO im WJL), noch über ein geografisch klar umrissenes Territorium verfügt. (Das geplante Territorium des zu gründenden Staates Palästina umfasst im Süden Gaza und im Osten das WJL, wobei es zwischen dem WJL und Israel Gebietsverschiebungen geben wird, die den israelischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Keinesfalls ist es so, dass die als „Grüne Linie“ bekannt gewordene Waffenstillstandslinie von 1967 den Staatsgrenzen entsprechen.)

Der Antrag der PA, Mitglied im ICC zu werden, stellt eine doppelte Verletzung der Oslo Verträge dar, die besagen:

Die PA wird Abstand davon nehmen, eine endgültige Anerkennung als Staat anzustreben, ausser diese erfolgt im Rahmen von Verhandlungen.

Die PA stimmt zu, dass Israel die volle Rechtsverantwortung über kriminelle Aktivitäten in den diskutierten Gebieten hat. Die PA darf dieses Recht nicht an den ICC übertragen.

Derzeit versucht die PA, die Aktivitäten im Zusammenhang mit den Siedlungen vom ICC kriminalisieren zu lassen.

Die Kriminalisierung von Siedlungen auf völkerrechtlich nicht klar zum Staatsgebiet gehörenden Gebieten wird vom ICC nur gegen Israel angewendet. Es ist der einzige Fall, der sich ausschliesslich gegen ein Land richtet! Er fand keinen Eingang in irgendeine Klage gegen Marokko, das Gebiete in der Westsahara besetzt hält, nicht gegen China, das Tibet, nicht gegen die Türkei, die den Norden Zyperns besetzt.

Die Chefanklägerin des ICC, Fatou Bensouda, formulierte zwei ebenso falsche, wie sich widersprechende Aussagen:

Israel besetzt Gaza. Was bedeutet „Besatzung“ im internationalen Recht? Gemäss ICC ist ein Gebiet besetzt, wenn es unter die Kontrolle einer feindlichen Armee gekommen ist. Bezogen auf das historische Jugoslawien formulierte der ICC: Die Besatzungsmacht hat sich selber in den Gebieten etabliert. Der IKRK ergänzt: Die Besatzung endet, wenn die herrschende Macht das Land evakuiert.

Bensouda bezog sich nicht auf diese Definitionen, sondern bemerkte: „Die UN Generalversammlung hat festgehalten, dass Gaza besetzt ist, wer bin ich, das anzuzweifeln?“

Und dann der Widerspruch!

Gaza wurde ein Staat. Wie kann das sein? Ein besetztes Gebiet hat keine Kontrolle über sich selber, zumindest nicht so viel, dass man im Sinne des Völkerrechts von „Staatsgewalt“ sprechen kann.

Zusammenfassend: Entsprechend den Statuen arbeitet und richtet der ICC unabhängig und unpolitisch. Die Generalversammlung der UNO ist aber im höchsten Mass politisch, was auch der Grund ist, dass die über keinen Gerichtshof verfügen. Keine Empfehlungen, Resolutionen, „Verurteilungen“ sind rechtlich bindend. Wenn nun die Chefanklägerin des ICC sich auf Aussagen der UNO Generalversammlung als bindend abstützt, verliert sie ihre Unabhängigkeit.

Doch damit nicht genug!

Bensouada erklärte, sie habe die Aussage „Palästina ist ein Staat.“ nur getätigt, damit der Rom Status zur Anwendung kommen könne. Liegt, wie in diesem Fall ein Antrag der PA als Vertreterin eines Nicht-Staates auf Mitgliedschaft beim ICC vor, so kann nur der UN Sicherheitsrat, auf Basis des Rom Statuts zulassen, dass dieser Nicht-Staat Mitglied des ICC wird. Indem Bensouda eigenmächtig die Staatsgründung Palästinas vorwegnahm, hat sie sich den Agenden des Sicherheitsrates bemächtigt.

Amichai Cohen verdeutlichte das überaus wichtige „Komplementärprinzip“. Dieses besagt, dass wenn z. B. ein Fall bereits vor dem Militärgericht in Israel verhandelt wird, oder gar bereits schon abgeschlossen worden ist, kein anderer Gerichtshof mehr damit beschäftigt wird.

Die Gründe hierfür sind einfach.

Einerseits verfügt der ICC nicht über ausreichende Ressourcen, um jeden Fall, der bereits national abgehandelt wurde, ein zweites Mal, zeitgleich oder verschoben, zu übernehmen.

Es sollte klar sein, dass die nationale Gerichtsbarkeit immer zuständig ist. Erst wenn sie kollabiert, weil z. B. der Staat an sich kollabiert, kann ein internationales Gericht, in dem Fall der ICC, den Fall übernehmen.

Wenn zeitgleich Anklage gegen eine Person auf nationaler und internationaler Ebene erhoben wird, so ist ebenfalls die nationale Gerichtsbarkeit zu bevorzugen. Diese Vorgangsweise ist international anerkannt.

Das Schlusswort des letzten Panels hatte Geoffrey Corn, der auf die Schwierigkeiten hinwies, die entstehen, wenn ein Laie über einen Fall richten muss, der im Bereich des Kriegsrechtes angesiedelt ist. Wie, so fragt er, kann ein Mensch, der nie eine Uniform trug, über eine Situation befinden, in der er nie war, die er nie selber erlebt hat?

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Nitsana Darshan-Leitner und ihrem gesamten Team von Shurat HaDin, Israel Law Center für das Erkennen der Notwendigkeit dieser Konferenz, die perfekte Planung und Durchführung bedanken!

Von Esther Scheiner

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 18/05/2015. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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