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Kommentar: Die NZZ auf dem besten Weg zur Judenhatz?

Kommentar zum Artikel der Neuen Züricher Zeitung: Flüchtlinge in Israel, von Ulrich Schmid, Holot 10.6.2015, 06:40 Uhr

Dieser Artikel ist schockierend. In seiner Art, wie er Israel ganz bewusst diffamiert. Ich gehe davon aus, dass Ulrich Schmidt genau weiss, dass es in Israel unerwünscht ist, Vergleiche zwischen Nazi Deutschland und Israel zu ziehen, auch wenn es nur indirekt geschieht. Mehr als das, es ist strafbar. Und es ist zynisch, menschenverachtend. Auch wenn er den Vergleich negativ formuliert hat. Das was Schmidt damit erreichen wollte, hat er erreicht: die vorbewussten Bilder drängen ins Bewusstsein. Bilder von ausgemergelten Menschen hinter Stacheldraht werden hochgespült. Und lösen bei Jedem etwas Anderes aus. Bei uns Juden die Erinnerung an unsere Familienangehörigen, die nicht überlebt haben. An unsere eigenen Schuldgefühle, weil wir überlebt haben. Auf diese Schuldgefühle pfropft er ganz gezielt neue auf: die Schuld am Schicksal der Asylsuchenden aus der Darfour Region, aus dem Sudan, aus Eritrea.

Aber Schmid ist ja ein Gutmensch, der, Gott behüte, keine solche Emotionen wecken will. Er lässt, wenn auch nur verlinkt, eine Shoa Überlebende zu Wort kommen und fragt sich, was solche Vergleiche wohl in ihr auslösen würden….Indem er den Vergleich, wenn auch in einer negativen Form zieht, bewirkt er genau das, was das Verbot des Wortes erreichen will: den Schutz von Shoa Überlebenden die mit ihrem unendlichen, durch nichts zu heilenden Schmerz leben.

Schmidt stellt uns Ali Mutasim vor, offensichtlich den „shooting star“ der Asylsuchenden in Israel: „…und kam 2009 über Kairo und den Sinai nach Israel – illegal, aber ausgerüstet mit Intelligenz, Unternehmergeist, Witz und Charme.“ Wer seine Vita auch nur ansatzweise nachverfolgt, dem kommen Zweifel. 1987 geboren, floh er 2003, also mit 16 Jahren aus seiner Heimatregion. Lebte dann vier Jahre in Khartoum, der Hauptstadt des Sudan, und kam 2009 über Kairo und den Sinai nach Israel. Hier lebt er offensichtlich seit nunmehr sechs Jahren. Irgendwo auf seiner mühsamen und sicher auch entbehrungsreichen Flucht muss er zwei Jahre an einem Gymnasium verbracht haben und anschliessend bis zu zehn Semester Geologie studiert haben. Khartoum bietet diesen Studiengang nicht an, wohl aber Kairo. Nur war dort die Zeit zu kurz. Wo könnte er also studiert haben? Am ehesten wohl in Israel. Da wäre es auch ohne bereits vollständig abgelegte Matura möglich. Und mit einem entsprechenden Sponsor auch finanziell machbar.

Der Artikel ist hetzerisch. Schmid wirft Israel vor, ein weltweit einzigartiges Verfahren der Ausschaffung von Asylanten zu betreiben. Ohne dabei die geografisch einmalige Lage Israels zu betrachten. Für die EU Staaten gilt das Dublin System, das besagt, dass grundsätzlich der Staat, in dem der Asylsuchende erstmals in das Gebiet der EU eingereist ist, für die Überprüfung des Antrages zuständig ist. Betritt er also z.B. in Italien das EU Hoheitsgebiet, wird aber erst in den Niederlanden aufgegriffen, so wird er in der Regel nach Italien zurückgebracht. Wohin soll Israel die Asylsuchenden oder Flüchtlinge zurückbringen? Sie können nur über den Sinai kommen, eine Rückkehr dorthin bedeutet in der Regel den sicheren Tod. Andererseits ist jede illegale Einreise, und als solche muss man auch die der Afrikaner nach Israel betrachten, ein Verstoss gegen die Aufenthaltsgesetze des Ziellandes. Der geahndet werden darf.

Israel hat offene Grenzen für Juden aus der ganzen Welt, und – Israel hat offene Grenzen für legal einreisende Arbeiter. Wir heissen sie bei uns willkommen: Philippinos, die in der Altenpflege arbeiten wollen, Thailänder, die in der Landwirtschaft arbeiten. Israel hat aber keinen Platz für Illegale. Jedes Land weltweit hat seine Abschiebepraktika. Die Tage, die ein Illegaler im Land bleiben darf, variieren. Sie sind in Israel, ebenso, wie in anderen Staaten genau definiert. Das im Dezember 2014 verabschiedete „Anti Infiltration law“ macht die Dinge für Illegale deutlich einfacher. Nach drei Monaten muss jeder aus dem geschlossenen Lager Saharonim in das offene Lager Holot überstellt werden, wo er für maximal 20 weitere Monate angehalten werden darf. Die täglichen Personenstandskontrollen wurden von drei auf eine reduziert, so dass der Aktionsradius des Einzelnen bedeutend grösser geworden ist. Asylsuchende, die eigens von einem Arbeitgeber angefordert werden, können diese Arbeitsstelle annehmen.

Welche sonstigen Rechtsgrundlagen gibt es? Vereinfacht lässt sich Folgendes festhalten: Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt.

Ob ein Flüchtling als solcher anerkannt wird, ob er nach einem Verfahren einen Status erhalten kann, der ihn zum Bleiben in einem Zielland, in diesem Fall Israel, berechtigt, kann nur ein ordentliches Asylverfahren erkennen. Israel ist auf Grund der Zahl der Flüchtlinge, die nach ihrer Ankunft einfach abtauchen, sich nicht registrieren lassen und ihr Glück auf eigene Faust probieren wollen, nicht in der Lage, jeden Fall innert nützlicher Frist zu behandeln. Der weitaus grösste Teil lebt im Süden von Tel Aviv und in Eilat, ohne jemals Kontakt mit den Behörden gehabt zu haben. Illegale aus dem Sudan und Eritrea wurden in Israel auf Grund der unsicheren Lage in ihren Heimatländern lange unter „Kollektivschutz“ gestellt. Dabei war es nicht möglich, Einzelanträge zu stellen. Dass das nun schon seit geraumer Zeit möglich ist, hat sich scheinbar noch nicht herumgesprochen.

Wird ein Illegaler aufgegriffen, muss er damit rechnen, in einem Lager untergebracht zu werden. Hier obliegt es der Einschätzung der Behörden, ob dies im „offenen“ Lager Holot oder im „geschlossenen Lager“ Saharonim geschieht. Saharonim ist kein Gefängnis im herkömmlichen Sinne, es ist ein geschlossenes Auffanglager. Dass hier auch Kinder, vom Kleinkind bis zum Jugendlichen, gemeinsam mit ihren Eltern angehalten werden, widerspricht daher nicht der Vorschrift. Kinder und Jugendliche dürfen in Israel nur in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Dort wären sie von ihrer Familie getrennt, was das Trauma der Flucht und der Anhaltung in einer geschlossenen Institution noch verstärken würde. Die gemeinsame Unterbringung dient dem Kindeswohl.

Bis vor etwa zehn Jahren hatte ein illegaler Einwanderer, der den Weg in die Legalität suchte, gute Chancen, schnell eine temporäre Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu erhalten. Diese musste zwar, je nach festgestelltem Status immer wieder erneuert werden. Niemand wurde weggewiesen, niemand wurde angehalten.

Auch dieses Verfahren war in Europa nicht unbekannt. Bis die EU die Personenfreizügigkeit, und damit die unbegrenzte Arbeitsaufnahme in allen EU Ländern und in der Schweiz (!) ermöglichte, gab es den sogenannten Saisonierstatus. Je nach Branche und damit verbunden auch je nach den saisonalen Bedürfnissen, wurden ausländische Arbeitnehmer mit einer temporären Arbeitserlaubnis ausgestattet, die auf vier bis 11,5 Monaten beschränkt war. Danach musste der Arbeitnehmer das Land wieder verlassen und durfte erst nach einer Wartefrist erneut einreisen. Es war nicht vorgesehen, dass sich diese „Gastarbeiter auf Zeit“ im Land integrierten, auch Nachzüge von Familienangehörigen waren nicht vorgesehen. Die Angst vor Überfremdung war der Auslöser, aber was wog diese schon im Vergleich zur Aussicht auf preiswerte Arbeitskräfte, die nur bei Bedarf aus der Kiste gezaubert wurden?

Lesen Sie den ganzen Artikel auf dem Webblog

Von Esther Scheiner

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 16/06/2015. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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