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IStGH zwingt Staatsanwältin ihre Entscheidung zum Mavi Marmara-Fall zu überdenken

Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Staatsanwalt angewiesen, ihre Entscheidung keine Untersuchung wegen Kriegsverbrechen im Mavi Marmara Flotillen-Fall zu überdenken und eine Untersuchung zu starten.

Am Donnerstag hat eine Jury des IStGH in einer 2 zu 1 Abstimmung gefordert, dass die Staatsanwältin Fatou Bensouda, die Entscheidung „so schnell wie möglich.“ überdenken muss.

Die Anhörung wurde in Reaktion auf eine Anfrage von den Komoren gestartet, um den Vorfall im Mai 2010 zu untersuchen bei dem neun türkische Passagiere, darunter ein US-Bürger getötet wurden.

Ein israelisches Marinekommando hatte die Mavi Marmara geentert und war dabei von gewaltbereiten Islamisten mit Waffen angegriffen worden. Das Schiff war auf den Komoren registriert.

Im November vergangenen Jahres, schloss das Gericht in Den Haag eine vorläufige Untersuchung des Vorfalls.

Bensouda sagte damals, dass alle Fälle im Zusammenhang mit Israels Enterung des Schiffes „nicht schwerwiegend genug seien, um weitere Maßnahmen des IStGH zu rechtfertigen.“

Israel ist nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs.

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 17/07/2015. Abgelegt unter Welt. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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