Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

Knesset: Härtere Gesetze gegen Steinewerfer

Die Abgeordneten der Knesset stimmten für höhere Gefängnisstrafen die Personen auferlegen werden sollen, die Steine auf Menschen, zivile Autos und Straßen werfen.

Die Knesset verabschiedete das Gesetz in seiner zweiten und dritten Lesung am Montagabend, mit den Stimmen von 69 zu 17 Abgeordneten.

Nach dem neuen Gesetz können Steinewerfer mit bis zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass ihre Taten zu Verletzungen führten. Auch kann eine Gefängnisstrafe von fünf und zehn Jahren verhängt werden, wenn Steine auf einen Polizeibeamten oder ein Polizeiauto geworfen werden.

„Heute ist Gerechtigkeit getan worden“, sagte Justizminister Ayelet Shaked von der jüdischen Heim Partei nach der Abstimmung. „Seit Jahren entgehen diese Terroristen ihrer Strafe und Verantwortung, die bisher gezeigte Toleranz endet heute. Wer Steine auf Menschen schleudert ist ein Terrorist und nur eine angemessene Strafe kann eine abschreckende Wirkung haben.“

Das Gesetz gilt nicht für das Westjordanland, das unter israelischer Militärrecht steht und wo Palästinenser häufig Steine auf israelische Zivilisten und Autos werfen.

Die Partei der vereinigten arabischen Liste nannte das neue Gesetz in einer Erklärung eine Art „kollektive Bestrafung“ und sagte, es bedeutet den „zivilen Volkskampf der Palästinenser zu unterdrücken.“

Mindestens drei Israelis, darunter ein Baby, sind in der Westbank getötet worden, nachdem Felsbrocken auf ihre Autos geworfen wurden. Viele andere wurden schwer verletzt.

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 21/07/2015. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.