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Anbieter von Israelischen Webseiten sind nun verpflichtet diese Behindertengerecht zu machen

Eine neue gesetzliche Regelung die vor kurzem in Kraft getreten ist besagt, dass jede neue Website in Israel mit der die Öffentlichkeit mit Nachrichten versorgt wird, für Behinderte zugänglich sein muss. Bestehende Websites haben ein Jahr Zeit, Veränderungen vorzunehmen um dies zu erreichen.

Die Regelung, die von der Kommission für die Gleichberechtigung von Personen mit Behinderungen, dem Justizministerium und von der israelischen Internet Association initiiert wurde, betrifft Menschen mit allen Arten von Behinderungen, auch wenn der Schwerpunkt der Regulierung auf blinden, tauben und geistig behinderten Menschen liegt.

„Das Ziel dieser Bewegung ist positiv“, sagte Meytal Greiver-Schwartz, Managerin für Öffentlichkeitsarbeit und Regulierung bei der Israel Internet Association, im Gespräch mit Tazpit Press Service (TPS). „Derzeit ist nur ein kleiner Prozentsatz der israelischen Websites für Behinderte zugänglich, während 25% der israelischen Bevölkerung zu einem gewissen Grad behindert ist.“

Blinde Menschen erfordern eine Bildschirmleser-Software, die den Inhalt der Website laut vorliest. Gehörlose Menschen benötigen Untertitel in allen Videos und Bild-Aufnahmen, um sie zu verstehen.

Die Regelung berücksichtigt auch Menschen mit geistiger Behinderung, sie besagt, dass Texte in relativ einfacher Sprache geschrieben sein müssen, so dass jeder sie verstehen kann.

Die Verordnung betrifft nur Websites, die Dienste an die Allgemeinheit zur Verfügung stellen, oder Informationen [auch Nachrichten] anbieten. Nicht enthalten sind Websites, die auf spezifische Zielgruppen ausgerichtet sind, wie akademische Websites.

„Die Regelung gilt nicht nur für Regierungs-Webseiten“, sagte Greiver-Schwartz. „Zum Beispiel sind auch Websites gemeint, die Informationen über Arzneimittel anbieten und auch die lokalen Geschäfte.“

Das Verfahren zur Herstellung der Internetseiten um sie Behinderten zugänglich zu machen, kann entweder durch den neuen Aufbau einer kompletten Website, die eine alte ersetzt geschehen, oder durch Änderung der bestehenden Website.

Beide Optionen sind teuer und erfordern Fachwissen. Greiver-Schwartz meint das dies eines der Probleme ist, die sich aus den Vorschriften ergeben. „Wir denken nicht das es richtig ist, dies durch die Verordnung mit Gewalt durchzusetzen“, sagte sie TPS. „Wir arbeiten mit dem Justizministerium zusammen, um die Bestimmungen aus denen sich Probleme ergeben könnten, zu verbessern.“

„Wir vom israelischen Internet-Verband, begleiten Unternehmer und helfen ihnen bei dem Prozess der Umstellung. Wir bieten ihnen alle Informationen die sie benötigen und hilfe bei allen Fragen die sie dazu haben könnten“, fügte sie hinzu.

Die Verordnung wird durch das Justizministerium durchgesetzt werden und jeder ist in der Lage, eine Website zu melden die nicht für Behinderte zugänglich ist, ohne den genauen Sachverhalt nachzuweisen.

„Das Ziel ist, dass jeder in die Lage versetzt wird, an wichtige Informationen zu kommen“, schloss Greiver-Schwartz. „In diesem Rahmen ist der Internet-Zugang sehr wichtig, weil ein Großteil der Informationen heute im Internet zu finden ist.“

Von Michael Bachner/TPS

 

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Von am 28/10/2015. Abgelegt unter Featured. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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