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Deutsches Gericht nennt Brandanschlag auf Synagoge „Kritik an Israel“

Ein deutsches Landgericht in der Stadt Wuppertal bekräftigte am heutigen Freitag eine Gerichtsentscheidung, wonach ein gewaltsamer Versuch von drei jungen Palästinensern im Jahr 2014, die Synagoge in der Stadt nieder zu brennen, ein begründeter Ausdruck der Kritik an der Politik Israels sei.

Johannes Pinnel, Sprecher des Landgerichts Wuppertal, skizzierte die Entscheidung des Gerichts in einer Erklärung.

Drei Palästinenser mit deutscher Staatsangehörigkeit, versuchten im Juli 2014 mit Molotow-Cocktails die Wuppertaler Synagoge in Brand zu setzen. Die örtliche Wuppertaler Gerichtsbehörde sagte in ihrer Entscheidung von 2015, dass die drei Männer mit ihrer Tat „auf den Gaza-Konflikt“ mit Israel aufmerksam machen wollten. Das Gericht hielt den Angriff für nicht durch Antisemitismus motiviert.

Israel hatte im Sommer 2014 die Operation „Protective Edge“ gestartet, um die Raketenangriffe der Hamas auf israelisches Territorium zu stoppen.

Das Gericht verurteilte die drei Männer – den 31-jährigen Mohamad E., den 26-jährigen Ismail A. und den 20-jährigen Mohammad A. – zu Bewährungstrafen und setzte sie auf freien Fuss.

Die deutschen Gerichte verzichten häufig auf die Freigabe der Nachnamen von Verbrechern, zum Schutz ihrer Privatsphäre.

Als Begründung für das äußerst milde Urteil sagte das Gericht, die Männer hätten Alkohol konsumiert und es gab keine verletzten Mitglieder der Synagogengemeinde. Der Anschlag verursachte Schäden in Höhe von 800 Euro an der Synagoge.

Die ursprüngliche Synagoge in Wuppertal, wurde 1938 von den Deutschen bei den Pogromen in der Kristallnacht niedergebrannt. Wuppertal hat fast 344.000 Einwohner und liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 

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Von am 13/01/2017. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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