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Steuerbehörde klärt Regeln für Israelis im Ausland

Die israelische Steuerbehörde (ITA) hat eine Klarstellung der Regeln für das steuerpflichtige Einkommen von im Ausland lebenden Bürgern herausgegeben, obwohl die Richtlinien kompliziert bleiben und Kontroversen auslösen können.

Die zentrale Frage betrifft die Aufenthaltsdauer außerhalb des Landes, die erforderlich ist, bevor ein israelischer Staatsbürger von der israelischen Steuer befreit werden kann.

In der Jerusalem Post schrieb der Steuerspezialist Leon Harris, dass laut ITA in einer Erklärung an eine namenlose Großgesellschaft, die sich nach dem Steuerstatus ihrer Angestellten erkundigt, die Richtlinien wie folgt lauten:

Um sich für eine Befreiung zu qualifizieren, muss man in einem der 56 Länder ansässig sein, die ein Steuerabkommen mit Israel haben (zum Beispiel die USA, Großbritannien, Kanada, China [nicht Hongkong], Singapur und Südkorea).

Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre im anderen Vertragsstaat wohnt und seine Familie dort mindestens 30 Monate bei ihm wohnt. Das würde als die „saubere Pause“ (Nituk) gelten, welche die Person aus der Reichweite des ITA bringen würde. Alle müssen vollständig von der Person und dem Arbeitgeber dokumentiert werden.

Andere Themen wie Familienangehörige, das Eigentum an einem Haus in Israel, Rückreise, die Wiederaufnahme des Aufenthalts in Israel und vieles mehr, werden in einem ausführlichen ITA-Rundschreiben behandelt.

Harris merkte an, dass bestimmte Bestimmungen – insbesondere 74- und 84-Tage-Grenzen – für Reisen nach Israel „nicht populär sind und sich nicht auf das Gesetz beziehen. Und die Maßnahme, dass das ITA sich erlaubt Ausnahmen zu prüfen, wirft Fragen auf.“

Darüber hinaus könnte ein im Ausland lebender Israeli einer Doppelbesteuerung ausgesetzt sein, wenn das andere Land nicht mit der ITA kooperiert.

Israelis die im Ausland leben oder arbeiten wird geraten Steuerfachleute zu konsultieren, um genau zu ermitteln, wie sie die Bestimmungen des ITA einhalten sollen.

 

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Von am 24/11/2017. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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