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Kulturstaatsministerin Grütters fördert fünf Projekte zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat über die diesjährigen Förderanträge nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes entschieden. Den Empfehlungen des fachlich beratenden Expertengremiums folgend, werden fünf Projekte zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus gefördert.

Monika Grütters betonte: „Gerade in einer Zeit, in der aktuell antisemitische und antiisraelische Hetze in den Sozialen Medien, auf der Straße und in rechtspopulistischen Parteien zunehmen, ist die Aufklärung über den Nationalsozialismus nötiger denn je. Einschlägige Projekte schärfen den Blick, klären auf über Entwicklungen, die einst zu Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung, zu Krieg und Vernichtung, zu Gewalt und Unterdrückung geführt haben. Dafür brauchen wir in besonderer Weise die Zeugnisse und die authentischen Orte aus dieser Zeit, um deren Erhalt sich Bund und Länder in Deutschland gemeinsam kümmern – ein Engagement, das wir im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption stetig weiter entwickeln und an die Erfordernisse der Gegenwart anpassen.“

Grütters weiter: „Der unvermeidliche Abschied von den Zeitzeugen zwingt uns, neue Formen lebendiger Erinnerung und eindringlicher Vermittlung zu entwickeln. Auch haben immer weniger Besucherinnen und Besucher einen unmittelbaren biografischen Bezug zum Thema oder zum historischen Ort. Deshalb ist es wichtig, nun Initiativen zu fördern, die mit wissenschaftlich fundierten Konzepten und innovativen Ansätzen diesen Herausforderungen Rechnung tragen.“

Die Projekte im Einzelnen:
– KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Erarbeitung und Realisierung einer Dauerausstellung im Dokumentationszentrum „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ am historischen Ort der Deportationen aus Hamburg und Norddeutschland;
– Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (Gedenkstätte KZ Osthofen): Bauliche und technische Neugestaltung der Gedenkstättenpädagogik durch tiefere Geländeerschließung;
– Verbund der Gedenkstätten im ehemaligen KZ-Komplex Natzweiler e.V.: Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Gedenkstättenarbeit in den Bereichen Forschung, Erinnerungsarbeit und
-pädagogik im Bereich des ehemaligen KZ Natzweiler samt Außenlagern;
– Stiftung Bayerische Gedenkstätten: Produktion eines neuen Dokumentarfilmes für die KZ-Gedenkstätte Dachau;
– Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten: Erweiterung der Open Air-Ausstellung und des Informationsangebotes am internationalen Gedenkort Jamlitz-Lieberose.

Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus einem Landes- und einem Bundesanteil bis zu 50 Prozent zusammen. Aus dem Kulturhaushalt der Staatsministerin werden allein dafür mehr als 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Die Bundesregierung trägt durch Förderungen aufgrund der 2008 fortgeschriebenen Gedenkstättenkonzeption des Bundes der historischen und moralischen Verpflichtung Deutschlands zur Erinnerung an die Opfer und zur differenzierten Aufarbeitung Rechnung. Nach der Gedenkstättenkonzeption kann der Bund Projekte fördern, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, sich auf einen authentischen Ort beziehen, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Bundesland sich angemessen beteiligt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

 

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Von am 18/12/2017. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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