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Soros weist Vorwurf zurück die Kampagne gegen die Abschiebung von Migranten zu finanzieren

George Soros, der Milliardär der anti-israelische Gruppen finanziert, hat am Sonntag den Vorwurf des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu zurückgewiesen, er habe die Kampagne zur Beendigung der Abschiebung illegaler Einwanderer finanziert.

„Im Gegensatz zu Netanyahus falschen Behauptungen, finanziere ich nicht den Protest gegen den Plan der israelischen Regierung, Tausende von Asylsuchenden zu vertreiben“, sagte er Channel 10.

Allerdings ist Soros „zutiefst überzeugt, dass es gemäß der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Völkerrecht nicht richtig ist, Asylsuchende gewaltsam in Länder zu schicken, in denen sie verfolgt oder getötet werden.“

Unterdessen brachte die Anti-Abschiebekampagne eine Gruppe von Rechtsexperten dazu, zu argumentieren, dass der Plan des Staates gegen internationales Recht verstoße.

25 israelische und internationale Juristen, haben Anfang des Monats einen Brief an Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit unterschrieben, in dem sie ihn aufforderten, die Entscheidung illegale Einwanderer in ein Drittland auszuweisen, zu überdenken

„Der Staat Israel muss davon absehen, den Plan in die Praxis umzusetzen und seine Einwanderungspolitik in die Grenzen des internationalen Rechts stellen“, heißt es in dem Brief.

Der Brief wurde von prominenten internationalen Rechtsexperten unterzeichnet, sie äußerten mehrere Kritikpunkte gegen den Plan und sagten, dass es sich um eine Vertreibung in ein Land handelt, in dem die abgeschobenen möglicherweise verfolgt werden. Der Staat lehnte die Asylanträge pauschal ab statt sie einzeln zu prüfen und dass die Migranten nicht wie behauptet, freiwillig weggeschickt werden.

Die Juristen bestritten die Behauptung von Netanyahu, das nicht genannte Drittland (inoffiziell Ruanda), sei ein sicheres Land um Flüchtlinge aufzunehmen. „Wir sind der Meinung, dass nicht behauptet werden kann, dass Ruanda die Kriterien eines ’sicheren Landes‘ erfüllt, gemäß den Standards, die vom Generalstaatsanwalt festgelegt wurden.“

Sie lehnten auch die Behauptung ab, dass Ausweisungen einvernehmlich seien: „Die Einbehaltung von unbegrenzter Dauer einerseits und die Ausweisung andererseits sind keine Alternativen, aus denen ausgewählt werden kann“, sagten die Juristen. „Die Haft von unbegrenzter Dauer zielt ausschließlich darauf ab, den Geist der Gefangenen zu brechen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechte.“

Die Geheimhaltung des Landes, das sie aufnehmen sollte, war ebenfalls ein Streitpunkt.

„Wir kennen keinen einzigen Präzedenzfall auf der Welt, um mit einem anderen Land als dem Herkunftsland des Migranten eine heimliche Abschiebungsvereinbarung zu erreichen“, sagten sie.

 

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Von am 05/02/2018. Abgelegt unter Featured. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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