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Potsdam: Störung der Religionsausübung durch städtische Wohnbaugesellschaft

Die Mesusa מזוזה ist eine Schriftkapsel die in einem traditionellen jüdischen Haushalt an jedem Türrahmenam angebracht wird, darin befindet sich ein beschriftetes Pergament, dem wie der Sefer Torah, eine rituelle Bedeutung zukommt. „Du sollst [diese Worte] auf die Türpfosten deines Hauses und deiner Stadttore schreiben.“ – 5 Mos 6,9 EU und 5 Mos 11,20 EU.

Mesusa. Foto: ZdJ

Auch die jüdische Familie K. in der Mitteldeutschen Stadt Potsdam, hat der jüdischen Tradition folgend, eine ca. 13 cm lange, 2 cm breite und 1,5 cm tiefe Mesusa in der oberen Hälfte des Rahmens der Eingangstüre zu ihrer Wohnung befestigt. Hierdurch fühlten sich anscheinend Mieter des Wohnhauses gestört und beschwerten sich beim Vermieter des Hauses, der städtischen Wohnungsgesellschaft.

Bereits am 16. Mai 2019 kam es deshalb zu einer Begehung des Hauses durch die VertreterInnen des Vermieters, der städtischen Wohnungsgesellschaft GEWOBA – ProPotsdam, die das angebrachte jüdische Symbol begutachteten. Hierbei erklärte der Familienvater den VertreterInnen der städtischen Wohnungsgesellschaft, dass es sich um eine Mesusa handelt.

Ungeachtet dessen haben die VertreterInnen der städtischen Wohnungsgesellschaft GEWOBA – ProPotsdam die Familie aufgefordert, die Mesusa zu entfernen und diese Aufforderung nunmehr schriftlich mit einer kurzfristigen Fristsetzung wiederholt. Am 07. Juni 2019 hat die jüdische Familie K. von ihrem Vermieter ein Schreiben erhalten, in dem der Vermieter die Familie mit Hinweis auf die Hausordnung aufgefordert hat, ein an dem Türpfosten der Mietwohnung angebrachtes jüdisches Symbol – Mesusa – zu entfernen.

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg, sieht in dem Vorgehen des Vermieters eine Störung des gesetzlich garantierten Rechtes der freien Religionsausübung in Deutschland und hat nun in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, gegen das Vorgehen der städtischen Wohnungsgesellschaft GEWOBA – ProPotsdam protestiert.

Sie schreibt: „Diese Aufforderung bzw. die entsprechende Regelung der Hausordnung der städtischen Wohnungsgesellschaft GEWOBA – ProPotsdam ist aus unserer Sicht als eine Störung der Religionsausübung zu bewerten und bedeutet eine vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Religionsfreiheit.“

„Wir fordern Sie auf zu gewährleisten, dass die in der Landeshauptstadt Potsdam noch verbliebenen jüdischen Familien, die sich dem Jüdischen Gesetz und den jüdischen Traditionen verpflichtet fühlen, jüdische Symbole, darunter auch Mesusot, ungestört öffentlich verwenden können.“

Man darf gespannt sein, wie sich der Oberbürgermeister und die städtische Wohnungsgesellschaft GEWOBA – ProPotsdam entscheiden werden. Jedenfalls ist der geschilderte Fall ein weiterer Prüfstein dafür, ob es Juden in Deutschland auch weiterhin erlaubt ist, religiöse jüdische Symbole wie Kippa und Mesusa ungestört in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Oder ob Antisemitismus und Judenfeindlichkeit in Deutschland wieder soweit fortgeschritten sind, dass Juden wieder einmal gezwungen sind das Land zu verlassen, weil sie dort keine Zukunft mehr haben?

Die Israel-Nachrichten werden weiter über den Fall berichten.

 

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Von am 14/06/2019. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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