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Das 12 Uhr Blatt – BZ am Mittag schreibt am Freitag, 25. August 1944: Neue Maßnahmen zur totalen Kriegsführung und andere Durchhalteparolen

Das Blatt schreibt unter anderem: Ab 1. September keine Theater mehr / Nur noch Film und Rundfunk / Truppenbetreuung eingestellt / Sammelkarte für Lebensmittel / Arbeitszeit 60 Stunden / Vorläufige Urlaubssperre.

Foto: Archiv/RvAmeln

Berlin, 25. August: Der Reichsbevollmächtigte für den totalen Kriegseinsatz, Reichsminister Dr. Goebbels, teilt mit: 1. das gesamte deutsche Kulturleben ist auch im fünften Kriegsjahr in einem Umfang aufrecht erhalten worden, den andere kriegführende Länder nicht einmal in friedlichen Zeiten erreichten. Während England und die USA ihre bedeutendsten Opern, Orchester und andere Kulturinstitute schon bald nach Kriegsbeginn still legten, wurde das kulturelle Leben in Deutschland bisher in normalen, teils sogar in verstärktem Umfange weitergeführt. Der totale Kriegseinsatz des deutschen Volkes macht jetzt auch auf diesem Gebiet tiefgreifende Einschränkungen notwendig. In Zukunft werden im wesentlichen nur noch Film und Rundfunk den Soldaten an der Front und der schaffenden Heimat Entspannung geben und kulturelle Werte vermitteln. Sie erfassen unter geringstem Aufwand an Menschen und Material die weitestmöglichen Kreise unseres Volkes.

Im einzelnen wird angeordnet: Sämtliche Theater, Varietes, Kabaretts und Schauspielschulen sind bis zum 1. September 1944 zu schließen. Die entsprechenden Fachschaften und Fachgruppen sowie der private Schauspiel-, Gesang- und Tanzunterricht werden eingestellt. Alle Zirkus-Unternehmen werden bis auf wenige, die zur Erhaltung des wertvollen Tierbestandes notwendig sind, stillgelegt. Die frei werdenden Kräfte werden, soweit sie kriegsverwendungsfähig sind, der kämpfenden Truppe zugeführt. Alle anderen finden in Rüstung und Kriegsproduktion Verwendung. Alle Orchester, Musikschulen und Konservatorien stellen bis auf einige führende Klangkörper, die auch der Rundfunk zur Durchführung seiner Programme dringend benötigt, ihre künstlerische Tätigkeit ein. Ihre Mitglieder werden in gleicher Weise wie die stillgelegten Bühnen-Ensembles der Wehrmacht zugeführt bzw. in der Rüstung eingesetzt.

Nur noch wichtiges Schrifttum: Auf dem Gebiet der bildenden Kunst werden Kunstausstellungen, Wettbewerbe, Akademien, Kunsthochschulen sowie die privaten Kunst- und Malschulen zu demselben Zweck stillgelegt. Das gesamte schöngeistige Unterhaltungs- und verwandte Schrifttum wird stillgelegt. Erhalten bleiben nur noch das naturwissenschaftliche und technische Schrifttum, Rüstungs- und Schulbücher sowie gewisse politische Standardwerke. Zahlreiche weitere Verlage können somit stillgelegt und viele wertvolle Fachkräfte für die Rüstung freigestellt werden. Die Tagespresse wird weiter eingeschränkt. Weitgehende Zusammenlegungen müssen erfolgen. Mit Ausnahme weniger wichtiger Blätter wird der Umfang der Tageszeitungen auf vier Seiten, die Erscheinungsweise auch sechsmal wöchentlich beschränkt. Die wöchentlich erscheinenden illustrierten Zeitschriften mit Ausnahme des „Illustrierten Beobachters“ und der „Berliner Illustrierten“ mit verschiedenen Kopfblättern werden eingestellt. Insgesamt werden durch Stilllegungen und Einschränkungen auf diesen Gebieten viele Zehntausende von zum Teil hochwertigen Fachkräften für kriegswichtige Arbeiten bzw. für die Front frei.

Die von der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ durchgeführte Truppenbetreuung wird eingestellt. Etwa 200 Gastspiel-Unternehmen, Konzertagenturen und Theater-Unternehmen können somit stillgelegt, die KdF-Dienststellen in den besetzten Gebieten sowie alle Künstlerheime geschlossen, sämtliche Tourneen eingestellt und die Betreuung der Rüstungsarbeiter auf die Gemeinschaftslager beschränkt werden. Die kulturelle Betreuung der Fronttruppe soll durch Ausgestaltung der Programme unserer verschiedenen Soldatensender sowie Versorgung der Truppe mit Filmen gesichert bleiben. 2. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat ein umfassendes Programm zur Einschränkung bzw. teil- und zeitweisen Stilllegung zahlreicher Einrichtungen im gesamten Gebiet des Erziehungswesens aufgestellt. Eine ganze Reihe von Berufsfachschulen, die nicht unmittelbar kriegswichtigen Zwecken dienen, wie z.B. die Haushalts- und Handelsschulen, werden bis auf weiteres geschlossen.

Viele Zehntausende von Jungen und Mädchen, deren gleichaltrige Kameraden und Kameradinnen längst im Kriegseinsatz stehen, und mehrere tausend Lehrkräfte werden dadurch frei. Auch an den Hochschulen werden weitgehende Einschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Kriegswichtigkeit vorgenommen, wodurch mehrere Zehntausend von Studenten und Studentinnen der nicht unmittelbar kriegswichtigen Fachgebiete zum Einsatz in der Rüstungsindustie gelangen können. Insgesamt werden durch die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des Reichserziehungsministerium mehrere hunderttausend Arbeitskräfte erfasst. Mit dem Beginn der 68. Zuteilungsperiode, am 16. Oktober 1944, wird die neue Sammelkarte für Lebensmittel eingeführt. Sie vereinigt die wichtigsten bisher gesondert ausgegebenen Karten für Brot, Fleisch, Fett usw. Es wird dadurch eine Einsparung von rund 300 Millionen Lebensmittelkarten je Zuteilungsperiode erzielt. Neben einer bedeutenden Papiermenge werden zahlreiche Arbeitskräfte für andere kriegswichtige Zwecke frei.

4. Zur vollen Ausnutzung der Arbeitskraft wird die Arbeitszeit in den öffentlichen Verwaltungen und Büros der Wirtschaft einheitlich auf mindestens 60 Stunden in der Woche festgesetzt. Davon unberührt bleiben jene Arbeitszweige, in denen zur Erledigung kriegsentscheidender Aufträge ohnehin schon wesentlich länger gearbeitet wird. Der durch eine solche Erhöhung der Arbeitszeit eingesparte Teil der Gefolgschaft ist sofort für Wehrmacht und Rüstung freizustellen. Jeder Dienststellenleiter oder Betriebsführer ist dafür verantwortlich, dass in seinen Büros keine Arbeitskräfte, auch nur zum Teil brach liegen. Wer nicht voll ausgenutzte Arbeitskräfte weiter beschäftigt, macht sich der Sabotage des totalen Kriegseinsatzes schuldig und hat strengste Bestrafung zu gewärtigen.

Kein Tag darf verloren gehen: Der spätere Teil eines Nachmittags in der Woche soll nach Möglichkeit für Einkäufe und andere private Bedürfnisse der Gefolgschaftsmitglieder frei bleiben, wenn die vorgeschriebene Gesamtarbeitszeit der Woche eingehalten wird und die anfallende kriegswichtige Arbeit erledigt ist. 5. Kein Tag darf in dieser für den Endsieg so entscheidenden Zeit unseren gemeinsamen Kriegsanstrengungen verloren gehen. Der deutsche Soldat muss schon seit längerer Zeit auf seinen Urlaub verzichten. Der kämpfenden Front gegenüber ist es nur gerecht, wenn auch die schaffende Heimat ihren Urlaub zunächst zurückstellt. Es wird daher mit sofortiger Wirkung eine allgemeine vorläufige Urlaubssperre angeordnet..! In dringenden Einzelfällen ist namentlich Schwerbeschädigten, Frauen und Jugendlichen bei Krankheit oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schädigungen ausnahmsweise Urlaub zu gewähren.

Wenn sich das ganze deutsche Volk jetzt mit voller Kraft für den Endsieg einsetzt, dann hat es auch ein Recht zu verlangen, dass das Gesetz mit aller Schärfe gegen solche Elemente vorgeht, die aus Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, Verantwortungslosigkeit oder gar mit Vorsatz die Maßnahmen zur Totalisierung des Kriegseinsatzes sabotieren. In besonders schweren Fällen kann auf Zuchthaus oder Todesstrafe erkannt werden..!

Liest man zwischen den Zeilen, so erkennt man, dass das Nazi-Regime zwar wankt, aber n o c h nicht am Ende ist. Und dies dauert an bis zum 8. Mai 1945.

Von Rolf von Ameln

 

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Von am 13/01/2019. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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