Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

Gericht: Yisrael Beytenu darf Charlie Hebdo kostenlos verteilen

Der Oberste Gerichtshof Israels hat am Mittwoch entschieden, dass die Partei Yisrael Beytenu Kopien des Charlie Hebdo Magazin im Rahmen ihrer Kampagne vor den Wahlen am 17. März verteilen kann.

Außenminister Avigdor Libermans Partei, hatte bereits Kopien des französischen Satiremagazin – die ein Bild von Mohammed dem Gründers des Islam zeigen – zu Beginn dieses Monats auf einer Veranstaltung in Tel Aviv als einen Werbegag vorgestellt.

Parteiaktivisten verteilten bei dieser Gelegenheit einige Exemplare, während der Oberste Gerichtshof noch darüber beriet, ob die kostenlose herausgabe des Magazins gleichbedeutend mit Bestechung wäre.

Seine heutige Entscheidung begründet das Gericht wie folgt: „In Form von Wahlpropaganda, darf die Partei (Yisrael Beytenu) die Sonderausgabe von Charlie Hebdo an die Wähler verteilen. Es ist legitime Wahlpropaganda.“

Die Printversion von Charlie Hebdo, wird in Israel nicht verkauft.

Liberman lobte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und sagte, sie ist „ein wichtiges Signal, dass Israel nach wie vor ein jüdischer und demokratischer Staat ist, der nicht den Drohungen von Gewalt seitens der arabischen Knessetabgeordneten nachgibt, die versucht Israel in einen Islamischen Staat zu verwandeln.“

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 25/02/2015. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.