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Ex-KZ-Wächter zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt

Der 94-jährige ehemalige SS-Wachmann und sogenannter „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, wurde am Mittwoch im Amtsgericht Lüneburg für seine Rolle bei der Ermordung von 300.000 ungarischen Juden im Konzentrationslager, zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Er hatte mit der Beschaffung von Geld und Wertsachen zu tun, die im Gepäck ermordeter Juden gefunden wurden. Er führte die Bücher über die Funde und übergab sie dann an seinen Vorgesetzten, für die Übertragung nach Berlin. Groening sagte auch, dass er zwei oder drei Mal im Sommer 1944, dass Gepäck der ankommenden Deportierten auf der Rampe in Auschwitz sortiert und bewacht hatte.

Groening hatte über seinen Anwald seine Reue ausgedrückt und akzeptierte seine moralische Verantwortung für seine Rolle in Auschwitz.

Seine Genugtuung über die Strafe, drückte der Präsident des World Jewish Congress, Ronald Lauder, in einer Erklärung aus. Er sagte, dass „es keine Straffreiheit oder Schonung für diejenigen geben darf, die an Massen- und Völkermord beteiligt waren, unabhängig von ihrem Alter.“

Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Center und Leiter des Israel Büro, sagte er sei überzeugt das Groening sein Strafmass „wohlverdient“ habe und hoffe, es würde „den Weg für weitere Strafverfolgung von Personen ebnen, die in Vernichtungslagern und in besonderen mobilen Tötungseinheiten (Einsatzgruppen) dienten.“

Das Gericht hat das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass von 3 1/2 Jahren Gefängnis, auf 4 Jahre erhöht. Die Staatsanwaltschaft muss nun festzustellen, ob Groening aufgrund seiner Gesundheit, die Haftstrafe antreten kann.

Dem Prozess folgten mehr als 60 Holocaust-Überlebende und ihre Angehörigen. Mehrere Überlebende hatten während des Prozesses ausgesagt, der etwa drei Monate dauerte.

Dass Groening erst jetzt im hohen Alter von 94 Jahren vor einem deutschen Gericht für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurde, ist die Schuld der deutschen Poltik und der Justiz. Die ersten Untersuchungen gegen Groening fanden im Jahr 1977 statt, wurden aber aus bekannten Gründen in der BRD-Justiz wieder eingestellt.

Erst nach dem erfolgreichen Prozess gegen John Demjanjuk im Jahr 2011 kam es zu einem Umdenken in der deutschen Justiz, Lagerwachen unter dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord vor Gericht zu stellen.

Demjanjuk wurde von einem Münchner Gericht wegen Beihilfe an den Morden an fast 30.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor in Polen verurteilt, wo er als SS-Wachmann gedient hatte.

Das Urteil gilt seidem als Präzedenzfall dafür, dass es gelang einem Wächter in einem Todeslager Beihilfe zum Mord zu beweisen.

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 15/07/2015. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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