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Geringe Strafe für einen EU-Beamten wegen Antisemitismus

Das Strafgericht von Brüssel hat eine Bewährungsstrafe gegen einen europäischen Beamten verhängt, der wegen antisemitischer Handlungen angeklagt wurde.

In einem Urteil vom 21. September, das diese Woche veröffentlicht wurde, teilte das Gericht dem maltesischen Staatsangehörigen Stefan G. mit, dass seine Verurteilung wegen Anstiftung zu Hass und Körperverletzung für drei Jahre ausgesetzt werde, sofern er eine Freiwilligenarbeit in einem Verein oder einer Organisation ausübe, die gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Personen jüdischen Glaubens kämpfen. Er wird auch von einer Bewährungskommission beaufsichtigt werden.

Es war am Abend des 16. Juli 2015 im Europaviertel von Brüssel. Der 50-jährige europäische Beamte feierte seinen Geburtstag und läuft mit einem Schild mit der Aufschrift „Mussolini“ in seinen Händen herum. Angesprochen von einer anderen EU-Beamtin, die auf einer Terrasse anwesend ist und ihm sagt, dass „Mussolini ein faschistischer Diktator war“, wird der Mann wütend und beschimpft die Dame als „schmutzige Jüdin“ und „alle Juden hätten getötet werden sollen.“ Er stürzt sich auf sie und versucht auch sie zu erwürgen.

Die Fakten werden von einem Zeugen bestätigt. Eine Person, die mit dem EU-Beamten zusammen war – der auch ein Vertreter einer europäischen Gewerkschaft ist – wird sagen, dass Stefan G. betrunken war und das Mussolini-Schild eines italienischen Freundes von der Wand nahm, der mit dem Faschismus sympathisiert.

Von der Presse berichtet, wird der Fall zu einem Strafverfahren und der Einleitung einer Verwaltungsuntersuchung durch die Europäische Kommission führen. Das Opfer des EU-Beamten hat auch drei Einschüchterungsmails enthalten, aber Stefan G. wird bestreiten, der Autor zu sein.

In seinem Urteil verweist das Gericht auf „schwerwiegende und unzulässige Taten in einem Rechtsstaat, der auf Werten der Aufklärung beruht“. Umso verwerflicher, sagt der Richter, seien sie von einem europäischen Beamten begangen worden, von dem erwartet werden könnte, dass er Werte respektiere, „die von der Europäischen Union vertreten werden“.

Der Angeklagte hatte einige Schriften eingereicht, insbesondere über den israelisch-palästinensischen Konflikt um zu bewiesen, dass er weder rassistisch noch intolerant sei. Sie scheinen den Richter nicht überzeugt zu haben, der überdies nicht die Ausrede eines Zustandes der Trunkenheit berücksichtigt hat und sagte: Sein Handeln hätte stattdessen die „wahre Natur“ von Stefan G. offenbart. Deshalb müsse sich einer Behandlung gegen Alkoholismus unterziehen und an das belgische Zentrum für Chancengleichheit, das insbesondere für die Bekämpfung des Rassismus zuständig ist, einen symbolischen Euro zahlen.

Von Le Monde befragt, war die Europäische Kommission eindeutig nicht über die Ergebnisse des belgischen Gerichts informiert worden. Sie bestätigte der Zeitung, dass Stefan G. im Einklang mit dem Beamtenstatut noch im Amt sei und dass eine interne Untersuchung fortgesetzt werde. In seinem Urteil betont das Strafgericht, dass der Grund für die Strafaussetzung auch sei, dem Angeklagten nicht den Berufsweg als Beamter der Europäischen Union zu behindern.

Quelle: Le Monde

 

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Von am 09/10/2018. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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