Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

Gericht gibt grünes Licht für die Regierung Netanyahu-Gantz

Die Richter des Obersten Gerichtshofs haben am Mittwochabend einstimmig entschieden, dass es keinen Grund gibt, Binyamin Netanyahu die Aufgabe der Regierungsbildung zu verwehren und es gibt auch keinen Grund, in das Koalitionsabkommen zwischen Likud und Blau und Weiß einzugreifen.

Sie erklärten: „Wir haben keine rechtlichen Gründe gefunden, um MK Netanyahu die Aufgabe der Regierungsbildung zu verwehren. Deshalb haben wir einstimmig beschlossen, die Petitionen zu diesem Thema zurückzuweisen“, schrieben die Richter.

Das Urteil wurde von den Richtern veröffentlicht, nachdem sie die Petitionen gegen Netanyahu und das Einigungsabkommen in Anhörungen geprüft hatten, die am Sonntag und Montag dieser Woche stattfanden.

In Bezug auf den Koalitionsvertrag stellten die Richter fest, dass „der vor uns liegende Koalitionsvertrag ein außergewöhnlicher Vertrag ist, selbst im Vergleich zu Koalitionsverträgen, die wir in der Vergangenheit gesehen haben und die aufgrund der daraus resultierenden Schwierigkeiten vor dieses Gericht gebracht wurden“.

Die Richter erklärten jedoch einstimmig, dass es trotz der rechtlichen Schwierigkeiten in der Vereinbarung derzeit keinen Grund gibt, in eine ihrer Klauseln einzugreifen. Unter anderem angesichts der Änderungen und Klarstellungen, die der Premierminister und der Likud sowie Blau und Weiß vorgenommen haben.

IN-Redaktion

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 07/05/2020. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.