„Der Ausdruck „in dubio pro reo“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Im Zweifel für den Angeklagten. Bei diesem terminus technicus handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) des Strafrechts….Der…
15/07/2018Kommentare deaktiviert für In dubio pro reo – Römisches Recht in der GegenwartMehr
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