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Netanyahu fordert Strafrechtliche Untersuchung gegen Hanin Zoabi wegen Aufstachelung zur Gewalt

Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hat Israels Generalstaatsanwalt angewiesen, eine strafrechtliche Untersuchung gegen eine arabisch-israelische Abgeordnete einzuleiten, wegen ihrer Aufrufe zur Gewalt gegen Israel.

Hanin Zoabi von der arabischen Liste, hat für eine „echte Intifada“ gegen Israel aufgerufen. Ihre Aussage wurde in al-Risala, der offiziellen Zeitung der Hamas abgedruckt.

„Hunderttausende von Gläubigen sollten zur Al-Aqsa-Moschee gehen, um für das Blut der Einwohner von Ostjerusalem Gesicht zu zeigen“, hatte Zoabi gesagt.

„Heute gibt es nur Aktionen von Einzelpersonen aber was notwendig ist, ist die Unterstützung der Bevölkerung. Werden nur einzelne Angriffe fortgesetzt ohne die Unterstützung der Bevölkerung, werden sie innerhalb weniger Tage aufhören. Deshalb ist es wichtig, dass Tausende unserer Leute eine echte Intifada [heiliger Krieg] machen.“

Netanyahu sagte am Sonntag während der wöchentlichen Kabinettssitzung, dass seine Regierung alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen werde, um die Anstiftung von innen zu verhindern. „Die wilden und hinterlistigen Anstiftungen sind ein klarer Aufruf zur Gewalt. Die Lage ist ernst, und ich werde sie nicht ignorieren“, sagte er.

Am Sonntag sagte Netanyahu auch, dass er ein Treffen einberufen würde, um Maßnahmen der Regierung gegen die islamische Bewegung in Israel zu ergreifen.

Zoabi, die 2010 bei der von der islamischen IHH-Gruppe in der Türkei organisierten Flottille nach Gaza mitmachte, um Israels Blockade zu durchbrechen, ist in der Vergangenheit mehrfach für ihre antiisraelischen Äußerungen getadelt worden.

Sie wurde im Sommer 2014, wegen ihrer Aussagen zur Förderung des palästinensischen „Volkswiderstands“ von der Knesset ausgeschloßen. Sie sagte zudem, dass die palästinensischen Entführer von drei israelischen Jugendlichen, die später ermordet wurden, keine Terroristen waren.

Zoabi, wurde in den Jahren 2013 und 2015 vom Zentralen Wahlausschuss, die Teilnahme an den Wahlen in Israel verboten. Die Entscheidungen, wurde aber vom Obersten Gerichtshof Israels wieder aufgehoben.

 

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Von am 11/10/2015. Abgelegt unter Featured. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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