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Deutsche dürfen als „Köter und Schlampen“ beschimpft werden

Man darf die Deutschen beleidigen, beschimpfen und verunglimpfen wie man will, dass hat jetzt die Staatsanwaltschaft in Hamburg bestätigt. Sie hat eine Anzeige gegen einen türkischen Funktionär wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen zurückgewiesen.

Der türkische Funktionär und ehemaliges Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes Hamburg, Malik Karabulut soll die Deutschen laut NDR vergangenen Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft haben.

Sehen Sie hier den Beitrag des NDR Hamburg:

Anlass für seinen Wutausbruch war vermutlich die Resolution des Bundestages, die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft. „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch“, schrieb Karabulut. „Erhofft sich die Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Möge Allah ihren Lebensraum zerstören. Ab jetzt könnt ihr was erleben“, so Karabulut.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann jedoch in diesen und ähnlichen Äußerungen Karabuluts keine Volksverhetzung erkennen. Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es in der Begründung, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.

Hätte ein Deutscher genau die selbe Wortwahl gegen die Türken geäußert ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den betreffenden eingeleitet hätte und es wäre zu einer Verurteilung gekommen.

Doch in Deutschland gibt es nicht nur zwei Rechtssysteme, dass Recht der Bundesrepublik Deutschland und das Schariarecht, sondern offenbar auch Unterschiede in der Behandlung von einheimischen Deutschen und zugewanderten Migranten innerhalb der Gesellschaft und der Justiz. Der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte „Migrantenbonus“ in der Rechtsprechung, ist nur ein Beispiel hierfür.

In jedem anständigen Land trägt Justitia eine Binde vor den Augen um zu verdeutlichen, dass vor dem Gesetz jeder Mensch, ohne Ansehen der Person gleich ist. In Deutschland trägt Justitia eine Binde vor den Augen, weil sie das Unrecht das in ihrem Namen tagtäglich praktiziert wird, nicht mehr sehen kann!

Der Türkische Elternbund Hamburg ist eine Lobbyorganisation türkischer Eltern, der laut seiner Internetseite unter anderem „gegen Assimilation und Integration“ ist und eine „Integration“ dann sieht, wenn jemand „die Sprache der Mehrheitsgesellschaft beherrscht, sich an die Gesetze des Landes hält und weitestgehend die gesellschaftlichen Normen befolgt.“(BS).

Kommentare spiegeln die Meinungen der jeweiligen Autoren wieder und nicht unbedingt die Meinung des Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion.

 

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Von am 27/02/2017. Abgelegt unter Europa. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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