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Was der Landsberger Generalanzeiger am Dienstag, 8. April 1941 den Deutschen mitteilte

Auf den „Landsberger Generalanzeiger“ wird am Ende des Beitrages näher eingegangen. Auf Blatt zwei schreibt das Nazi-Blatt: Entjudung des deutschen Firmenwesens; – wer eine neue Firma bilden muß: Eine endgültige Ausmerzung der Namen früherer jüdischer Inhaber oder Gesellschafter aus Firmenbezeichnungen in Deutschland bezweckt die Verordnung über Firmen von entjudeten Gewerbebetrieben. Zur Erläuterung wird in der „Deutschen Justiz“ ausgeführt, daß er nicht unter dem Namen eines früheren jüdischen Inhabers oder Gesellschafters Handel treibt. Der Grundsatz von der Erhaltung des Firmenwertes muß in diesem Fall zurücktreten.

Landsberger General Anzeiger_Titelseite. Foto: Archiv/RvAmeln

Die Verpflichtung zur Bildung einer neuen Firma wird in der Verordnung an zwei Voraussetzungen geknüpft: einmal an die Uebernahme eines jüdischen Gewerbebetriebes und dann an die Führung des Namens eines früheren jüdischen Inhabers oder Gesellschafters in der Firma. Dabei ist es gleichgültig, wann der jüdische Gewerbebetrieb übernommen wird. Die neue Firma ist auch dann zu bilden, wenn die Uebernahme vor der Entjudungsgesetzgebung erfolgte. Die Uebernahme eines jüdischen Betriebes liegt ferner auch dann vor, wenn jüdische Gesellschafter aus dem Unternehmen ausgeschieden sind oder wenn jüdische Beteiligungen an nichtjüdische Gesellschafter übertragen sind, vorausgesetzt, daß der fortgeführte Betrieb ein jüdischer Gewerbebetrieb war.

Verpflichtung zur Bildung einer neuen Firma ist der Inhaber des Gewerbebetriebes, wenn er in der Firma den Namen eines früheren jüdischen Inhabers oder Gesellschafters führt oder wenn er eine gemischte Firmenbezeichnung hat, die sowohl eine Sachbezeichnung wie auch eine in Betracht kommende Personenbezeichnung enthält. Es kommt nicht darauf an, ob es sich auf einen jüdisch klingenden Namen handelt. Entscheidend ist allein, daß die Firma den Namen eines früheren jüdischen Inhabers oder Gesellschafters enthält. Wird dieser jüdische Name in abgekürzter Form in der Firma geführt, so wird dadurch die Pflicht zur Neubildung der Firma nicht ausgeschlossen. Die Frist für die Bildung der neuen Firma beträgt vier Monate. Es dürfte genügen, wenn innerhalb dieser Zeit die neue Firma zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet worden ist.

Die Viermonatsfrist kann angemessen verlängert werden, etwa bei rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten der neuen Firmenbildung. An sich würde es nicht zulässig sein, den in der bisherigen Firma enthaltenen Namen eines nichtjüdischen Inhabers oder Gesellschafters bei der Firmenneubildung zu verwenden, wenn die betroffene Person verstorben oder aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Hierin kann aber eine große Härte für das Unternehmen liegen, wenn es nämlich unter dem Namen des früheren nichtjüdischen Inhabers oder Gesellschafters groß und bekannt geworden ist. Deshalb kann nach der Verordnung der Reichsjustizminister im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister zulassen, daß bei Bildung der neuen Firma der in der bisherigen Firma enthaltene Name eines nichtjüdischen Inhabers oder Gesellschafters verwandt und insoweit von den firmenrechtlichen Vorschriften des Handelsrechts abgewichen wird. Der oder die übernommenen Namen früherer nichtjüdischer Inhaber oder Gesellschafter können allein oder zusammen mit anderen Bestandteilen übernommen werden. Die übergangsweise Fortführung der bisherigen Firma neben der neuen wird nur in Betracht kommen, wenn besondere Gründe, zum Beispiel Ausfuhrinteressen, es rechtfertigen.

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Zuvor schrieb das Blatt in einem weiteren Beitrag: Kamerad Frau – Mütter am Pflug:

Während in den Betrieben oder Fabriken viele märkische Frauen am Platz der Männer schaffen, tut auch die märkische Bauersfrau stärker als bisher ihre Pflicht. Immer schon ist die Landfrau die beste Kameradin ihres Mannes gewesen, sie hat an seiner Seite zugepackt auf Feld und Hof. Nun steht sie oft allein und betreut in nimmermüder Arbeit, die vom Morgengrauen bis zum Abenddämmern währt, das Gehöft und die Aecker. Vor unserer Heimatstadt, in einem Dorf zwischen Wiese und Wald, haben die Bertrams sich vor dreimal hundert Jahren ihr Haus gebaut. Der Hof hat sich seither stets vom Vater auf den Sohn vererbt, und so ist Friedrich Bertram, der mit seiner jungen Frau und drei munteren Jungen das Gehöft inne hat, der letzte einer langen Kette seiner Ahnen.

Landsberger General Anzeiger am 8. April 1941. Foto: Archiv/RvAmel

Und seine drei Jungen werden diese Kette weiter geben, so wie´s in der Vergangenheit geschah. Kurz nach Kriegsausbruch wurde Friedrich Bertram Soldat. Auch Fritz, das brave, braune Pferd mit der Blesse auf der Stirn, wurde „eingezogen“, so daß die junge Frau sich Tagen voll schwerer Arbeit gegenüber sah und nicht wußte, wie sie mit all dem fertig werden sollte. „Ich sage es Ihnen ganz offen, daß ich ziemlich verzweifelt war, denn ich sah schon vor mir, wie der Hof verwahrloste, wir in Schulden kamen und so unser schönes Erbe vertaten“, erzählte Frau Bertram, als wir auf der Ofenbank in der Küche sitzen und ihr bei der Hausarbeit zusehen. Es kam aber alles anders, und Frau Bertram mußte bald einsehen, daß all ihre Befürchtungen unnötig gewesen waren.

Der Ortsbauernführer kümmerte sich sehr eingehend um die Frauen des Dorfes, deren Männer Soldat waren, kam in der ersten Zeit fast täglich auf den Hof und fragte kameradschaftlich, ob Hilfe nötig sei. Dann wurden die Pferde, die noch im Dorfe standen, reihum den einzelnen Gehöften zur Verfügung gestellt, die Männer halfen den Frauen bei den schwersten Arbeiten, und die NS-Volkswohlfahrt nahm durch ihren Kindergarten die Sorge für Buben und Mädel ab. Es darf nicht verschwiegen werden, daß trotz aller Unterstützung auch Frau Bertram das Doppelte, so oft das Dreifache der Arbeit schaffen mußte, die sie sonst vor dem Kriege an der Seite ihres Mannes geleistet hatte. Aber sie ließ sich nicht unterkriegen, und wenn es in der ersten Zeit auch nicht so ganz einfach war, so ging es doch mit den Wochen besser und besser, und jetzt ist auf dem Hof der Bertrams alles ebenso in Ordnung wie in den Zeiten, da Friedrich, der Bauer, über den Hof ging.

Den Pflug hat in diesem Jahre seine Frau geführt, und die Ernte hat sie ebenfalls eingebracht. Es ist eine gute Ernte gewesen, und der Bauer hat in seinem Feldpostbrief mit Lobesworten nicht gespart. „Ich muß ihm natürlich immer ganz genau schreiben, was ich hier tue, und er schreibt mir nicht minder oft und gibt gute Ratschläge. Er hat zuerst wohl nicht glauben wollen, daß ich alleine mit all dem fertig werde, aber als er auf Urlaub war, da hat er es selbst gesehen, und nun ist er zufrieden.
Auf dem Hof wird es laut, Kinderstimmen lärmen durcheinander, und bald darauf stehen Fritz, Franz und Otto, die Jungen, in der Küche. Sie werfen dem Fremden einen neugierigen Blick zu, lassen sich aber in ihrer angeregten Unterhaltung nicht stören, sondern erzählen der Mutter vom Kindergarten und von der lustigen Igelgeschichte, die Tante Liesel diesmal erzählt hat. Ein Künstler, ein Maler, so wünscht man sich in diesem Augenblick, müßte dieses Bild einmal festhalten.

Die Bauernküche mit den festen und breiten Möbeln, die junge Bäuerin am Tisch, die mit leuchtenden Augen auf ihre Kinder sieht und dann die drei Jungen, Blondköpfe mit apfelroten Wangen. An der Schrsnktür aber steckt eine schmale, graue Fotografie, die den Bauern als Soldat zeigt und dieses Bild sieht wie lächelnd in die Stube. Er weiß wohl, der Bauer Friedrich Bertram, ebenso wie alle anderen Soldaten aus dem Dorf, daß er sich auf seine Frau verlassen kann. Der Hof, der Jahrhunderte überdauerte und zum Besitzer stets einen Bertram hatte, wird unbeschadet warten, bis sein jetziger Besitzer aus dem Felde heimkehrt. Dann wird die Frau den Pflug wieder in die harten Fäuste des Bauern geben, in denen zu dieser Stunde noch das Schwert ruht, mit dem Großdeutschland seine Zukunft erkämpft.

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„Landsberger Generalanzeiger“: Landsberg, ein Städtchen, in dem laut Volkszählung 1939 rund 48.000 Einwohner wohnten, erfuhr am 8. April von der „Rechtmäßigkeit des deutschen Handelns“ aus dem „Landsberger Generalanzeiger für die gesamte Neumark“. Diese Zeitung gehörte ursprünglich zu dem Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen und in Deutschland weit verbreiteten Zeitungstyp, der sich hauptsächlich durch Anzeigen finanzierte. Dies ermöglichte es, unabhängig von politischen Parteien zu agieren. Das änderte sich nach der Gleichschaltung der gesamten deutschen Presse gravierend. Und nichts änderte sich an seiner Instrumentalisierung im Sinne „orchestraler“ Begleitung der deutschen Kriegsziele.

Von Rolf von Ameln

 

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Von am 17/10/2017. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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