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Netanyahu verurteilt in einem Video die Intervention des Obersten Gerichts

Premierminister Binyamin Netanyahu hat seine Kampagne gegen die Intervention des Obersten Gerichtshofs im Wahlprozess mit einer Video-Erklärung am Montag verstärkt und warnt davor, dass die Auswirkungen katastrophal sein könnten.

„Einige versuchen, das Gericht in die politische Arena zu locken, um meine Kandidatur für das Premierministerium zu verleumden und rechtlich zu vereiteln“, sagte Netanyahu am Montagabend in dem 24-Sekunden-Videoclip.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Oberste Gerichtshof des Staates Israel in diese Falle tappen würde. In einer Demokratie entscheiden nur die Menschen wer sie regieren wird und sonst niemand. Das war schon immer so und so wird es auch bleiben.“

Quellen in der Nähe von Netanyahu sagten, das Video sei anstelle einer ähnlichen Aussage gedacht gewesen, die er früher abgeben wollte, die aber laut The Jerusalem Post abgesagt wurde. Es gab keine offizielle Erklärung des Premierministers für die Absage.

Der Oberste Gerichtshof sollte am Dienstag darüber beraten, ob Netanyahu, der wegen Korruptionsverbrechen angeklagt wird, zur Bildung einer Regierung berechtigt sein sollte, falls er nach den Wahlen vom 2. März die Gelegenheit dazu erneut erhält.

In der Zwischenzeit soll Netanyahu am Montag mehrere Male mit seinem Anwalt Amit Haddad zusammengetroffen sein, um sowohl die Anhörung vor dem Obersten Gericht als auch seinen mit Spannung erwarteten Antrag auf parlamentarische Immunität vorzubereiten.

Am Montag bestritt das Büro von Knesset-Sprecher Yuli Edelstein Berichte, denen zufolge Netanyahu tatsächlich einen solchen Antrag gestellt hätte.

Raviv Drucker von Channel 13 berichtete jedoch, dass Netanyahu den Antrag bereits verfasst habe, in dem drei Gründe für die Gewährung der Immunität vor Strafverfolgung genannt werden:

Dass ein Prozess während der Wahl oder seiner nächsten Amtszeit, wenn er gewinnt, der Funktionsfähigkeit der Regierung und der Knesset großen Schaden zufügen würde; dass er unter Politikern ausgewählt wurde, die vergleichbare Handlungen begangen, aber nicht strafrechtlich verfolgt wurden; und dass die Anklagen in „böser Absicht“ ausgestellt wurden, ein Versuch, ihn aus politischen Motiven aus seinem Amt zu verdrängen, und nicht aus irgendeinem tatsächlichen Fehlverhalten.

IN-Redaktion

 

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Von am 31/12/2019. Abgelegt unter Israel. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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