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Der Beginn des Nazi-Staatsterrors nach dem 30. Januar 1933: „Muster-KZ“ Dachau

Blickt man in heutiger Zeit zurück auf das NS-Terrorsystem, so ist es geprägt von den Fotos der alliierten Kriegsberichterstatter, die nach der Befreiung der Konzentrationslager im Frühjahr 1945 um die Welt gingen. Die Anfänge der Konzentrationslager waren jedoch weniger spektakulär, denn das „System“ wurde erst nach und nach entwickelt.

Immer noch werden Berge von Leichen und ausgemergelte Gesichter hinter Stacheldraht weltweit mit den Gräueltaten der Nazis assoziiert. Als der 86-jährige Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler einer Koalitionsregierung aus Vertretern der NSDAP und konservativen Gruppen ernannte, sahen nur wenige Zeitgenossen die Katastrophe voraus, die an diesem Tage ihren Anfang nahm. Mann hoffte, Hitler „zähmen“ zu können, und die Mehrheit seiner Gegner war überzeugt, der „Nazi-Spuk“ würde nach kurzer Zeit wieder verschwunden sein. Hitler jedoch begann unmittelbar, seinen Anspruch auf die uneingeschränkte Macht in Deutschland in die Tat umzusetzen. Dabei stand ihm die in der gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geübte „Sturmabteilung“, SA, zur Seite, die bis Januar 1933 auf 427.000 Männer angewachsen war. Hitler erzwang bei seinen Koalitionspartnern sofortige Neuwahlen.

Reichspräsident Hindenburg löste das Parlament am 1. Februar auf, Neuwahlen wurden für den 5. März 1933 festgelegt. Den fünfwöchigen Wahlkampf nutzten Hitler und seine Anhänger, um politische Gegner, in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten, einzuschüchtern und zu terrorisieren. Mit „Notverordnungen“ wurden die Pressefreiheit und der Handlungsspielraum anderer Parteien eingeschränkt. Unliebsame Beamte wurden entlassen. Als der vermutliche Einzeltäter Marius van der Lubbe in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 den Reichstag in Feuer legte, bot dies den Nazis einen willkommenen Vorwand zur Verschärfung des Terrors. Propagandachef Goebbels erklärte den Brand zum „bolschewistischen Terrorakt“, der einen Umsturzversuch der Kommunisten einleiten sollte. Noch in der Nacht wurde die Verfolgung politischer Gegner beschlossen. Am darauf folgenden Tag verabschiedete das Reichskabinett „zur Abwehr kommunistischer Gewaltakte“ die „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933“ die bis zum Ende der Nazi-Diktatur in Kraft blieb.

 SA-Männer als Lagerwache des KZ Oranienburg bei Berlin. Foto: Archiv/RvAmeln

SA-Männer als Lagerwache des KZ Oranienburg bei Berlin. Foto: Archiv/RvAmeln

Mit ihr wurden die entscheidenden Grundrechte wie das Recht auf persönliche Freiheit, die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt. Darüber hinaus wurde das Strafmaß für bestimmte Delikte verschärft, Hochverrat und Brandstiftung sollten mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Verordnung war auch scheinlegale Grundlage für die „Schutzhaft“. Politische Gegner konnten ohne rechtsstaatliche Kontrolle und ohne einen Anspruch auf Rechtsbeistand auf unbestimmte Zeit in Polizeigewahrsam genommen werden. Damit wurde das System der Konzentrationslager ermöglicht, das zu einem zentralen Instrument der nationalsozialistischen Machteroberung und Terrorherrschaft werden sollte. Nach der Verabschiedung des „Ermächtigungsgesetzes“ des Reichstages vom 23. März 1933 übertrug das Parlament die gesamte Staatsgewalt an Hitler.

Von nun an konnte der „Führer“ ohne Zustimmung des Reichstags und ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze erlassen. Es folgten die ersten antijüdischen Gesetze, die Zerschlagung der Gewerkschaften, die Auflösung aller Parteien sowie die Aufhebung der föderalen Struktur des Deutschen Reiches. Das „Ermächtigungsgesetz“, ursprünglich für vier Jahre verabschiedet, blieb bis zum Mai 1945 Grundlage der Nazi-Gesetzgebung. Es kam zu Massenverhaftungen politischer Gegner im gesamten Deutschen Reich. Zwischen März und April 1933 wurden in ganz Deutschland mehr als 45.000 Menschen zumeist von SA-Männern willkürlich verhaftet. Und als die vorhandenen Gefängnisse und Polizeihaftstätten nicht mehr ausreichten, begab man sich auf die Suche nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten. Das erste Konzentrationslager für kommunistische Funktionäre entstand bereits am 3. März 1933 in Nohra, einem kleinen Ort bei Weimar.

Es existierte nur bis bis zum 12. April 1933 als eines der „frühen Konzentrationslager“, die nach ein paar Wochen oder Monaten wieder aufgelöst wurden. In den Jahren 1933/34 wurden im Deutschen Reich mindestens 70 Konzentrationslager und 30 „Schutzhaftabteilungen“ in Justiz- und Polizeigefängnissen errichtet. Aufgelassene Fabriken, still glegte Gefängnisse und Zuchthäuser, Kasernen, leer stehende Hotels oder Gewerbeanlagen, Sturmlokale von SS und SA, sogar eine ehemalige Benediktinerabtei in Köln-Brauweiler oder ein alter Schleppkahn in Bremen-Ochtumsand wurden zu Konzentrationslagern, in denen die Gegner der Nazis misshandelt, gequält und nicht wenige von ihnen zu Tode geschunden oder in den Selbstmord getrieben wurden. Die Keimzelle des KZ-Systems entand jedoch in Bayern. Am 20. März 1933 gab der kommissarische Polizeipräsident Münchens, Heinrich Himmler, der als Reichsführer SS Alleinherrscher über die SS und das „Universum Konzentrationslager“ werden sollte, auf einer Pressekonferenz die Errichtung eines KZ bei Dachau bekannt.

Zwangsarbeiter im neu errichteten KZ Dachau. Foto: Archiv/RvAmeln.

Zwangsarbeiter im neu errichteten KZ Dachau. Foto: Archiv/RvAmeln.

Es hatte ein Fassungsvermögen von 5.000 Menschen und dort sollten, wie die Leser der „Münchner Neuesten Nachrichten“ am folgenden Tag erfuhren, „die gesamten kommunistischen und – soweit notwendig – Reichsbanner- und marxistischen Funktionäre, die die Sicherheit des Staates gefährden, zusammengezogen werden“. Die ersten etwa 100 Häftlinge, die am 22. März 1933 in eine leer stehende Munitionsfabrik bei Dachau gebracht wurden, waren Kommunisten. Auch die ersten jüdischen Häftlinge wurden als politische Aktivisten verhaftet. Ihnen galt der bsondere Hass der SS-Bewacher, die sofort eine Willkür- und Terrorherrschaft etablierten, der die Häftlinge schutz- und rechtlos ausgeliefert waren. SS-Führer Theodor Eicke, ab Juni 1933 Kommandant des KZ Dachau, ab Frühjahr 1934 Inspekteur aller Konzentrationslager, erstellte eine Lagerordnung mit detaillierten Reglements, die später in alle Konzentrationslagern übernommen wurde. Seine so genannte Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager vom 1. Oktober 1933 regelte die als Strafen bezeichneten Foltern, auch die Verhängung der Todesstrafe.

Dachau wurde damit zum „Modell und Musterlager“ für die nachfolgend errichteten Konzentrationslager. Es war das einzige KZ, das über den gesamten Zeitraum der Nazi-Diktatur bestand, bis es am 29. April 1945 von Einheiten der amerikanischen Armee befreit wurde. Im Jahre 1933 jedoch konnte sich niemand, weder Opfer noch Verfolgte vorstellen, welch grauenvolle Bilanz das „Terrorinstrument Konzentrationslager“, das im Jahre 1944 ganz Europa mit 24 Hauptlagern und über 1.000 Nebenlagern überzog, hinterlassen würde.

Von Rolf von Ameln

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

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Von am 14/01/2015. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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