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Zeitgeschichte in den Israel Nachrichten: Das Jahr 1938 wurde zur radikalen Wende im Leben der Juden in Deutschland

Der „Anschluss“ Österreichs und die dortige Pogromstimmung löste auch in ganz Deutschland eine ins Extrem gehende negative Dynamik aus. Terror, Gewalt und der Vollzug verbrecherischer Gesetze und Bestimmungen dominierten ab sofort das Leben der nach Nazi-Diktion als jüdisch geltenden Bevölkerung. „Dieses Jahr wird ein hartes werden, das Rad läuft immer schneller. Es wird ein gewaltiger Anspruch an die Nerven und an die ruhe des Denkens“, schrieb Leo Baeck, Präsident der Reichsvertretung der deutschen Juden im April 1938 an einen emigrierten Freund. Seit Wochen drangen alarmierende Nachrichten aus der „angeschlossenen Ostmark“ ins „Altreich“.

Auf dem Foto ist zu lesen: „Dieser Betrieb wird von der Werksgemeinschaft der Betriebsorganisation des Gast-Schankgewerbes der N.S.D.A.P. geführt. JUDEN UNERWÜNSCHT.
Foto: Archiv/RvAmeln

Juden wurden gejagt, öffentlich misshandelt und willkürlich in Haft genommen, ihr Wohnungseigentum und Vermögen in rasantem Tempo „arisiert“. Hatte sich der Prozess der Ausgrenzung in Deutschland bislang über fünf Jahre erstreckt, so entwickelte sich in Österreich eine wesentlich radikalere Variante der „Judenpolitik“ in nur fünf Monaten, deren Rückwirkungen die deutschen Juden sofort spürten. „Wien beschleunigt nur unseren Sturz“, urteilte Hans Reichmann, Vorsitzender des einst mächtigen Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Und in der Tat: Bereits Monate vor dem November-Pogrom folgte eine neue Verordnung auf die nächste.

Teils handelte es sich „nur“ um lästige Schikanen, teils aber um weitreichende Vorschriften, die noch gravierendere ankündigten: Jüdischen Im- und Exportunternehmen wurden die Einfuhrquoten und Devisenzuteilungen gekürzt oder gleich ganz gestrichen, jüdische Firmen wurden von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen, jüdische Gewerbebetriebe systematisch erfasst; für Privatunternehmen wie Aktiengesellschaften definiert, wann sie als „jüdisch“ galten und Strafen für „Tarnungen“ angedroht. Einzelverbote ergänzten diese generellen Bestimmungen: Jüdische Fabrikanten durften keine Volksempfänger produzieren und keine Waffen herstellen, Einkaufs-, Elektro- und Gasgemeinschaften konnten ihre jüdischen Teilnehmer ungestraft ausschließen, um nur einige der vielen Maßnahmen anzuführen.

Staatliche Zulassungen wurden aberkannt. So durften Juden nicht mehr am Börsenhandel teilnehmen, als Auktionatoren keine Versteigerungen abhalten, als Zahnärzte nicht mehr für die Krankenkassen arbeiten und als Tierärzte nicht ausgebildet werden. Humanmedizinern wurde die Approbation entzogen, Rechtsanwälte wurden aus der Anwaltschaft ausgeschlossen, und nur wenige durften unter diskriminierenden Bezeichnungen „Krankenbehandler“ (!) bzw. „Konsulent“ jüdische Patienten bzw. Klienten betreuen. Damit verloren Selbständige und Freiberufler ihre ökonomische Existenzgrundlage, wie es vielen Arbeitern und Angestellten oft bereits früher ergangen war.

Sie mussten von ihren Ersparnissen leben oder Wohlfahrtsunterstützung beantragen. Im April 1938 verlangte das Nazi-Regime die Anmeldung der Vermögen von mehr als 5.000 Reichsmark. Auch die „Sicherung“ dieser Besitztümer für den „Einsatz im Interesse der deutschen Wirtschaft“ wurde angekündigt. Eine Reihe neuer Regelungen betraf das Privatleben: Viele zielten auf die räumliche Trennung von Juden und Nichtjuden, andere bezweckten die Kenntlichmachung als Juden: Namensänderungen, das hieß Eindeutschung von Familien, die nach 1933 erfolgt waren, konnten seitens des Staates rückgängig gemacht und auch auf Kosten der Betroffenen in einer Tageszeitung öffentlich angezeigt werden.

Bei Getauften sollten die Personenstandsbücher künftig eine Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft vermerken. Im August 1938 stellte das Nazi-Innenministerium eine Liste mit Vornamen zusammen, die aus Sicht der Beamten die Zugehörigkeit zum Judentum sofort deutlich machten und die Betroffenen stigmatisierten. Da die deutschen Jüdinnen in der Regel keine Namen wie z.B. Baschewa, Nachme oder Telze führten und Juden nicht Jerobean, Abimelech oder Osias hießen, um hier nur einige der künftig erlaubten Vornamen zu nennen, mussten sie zwangsweise den Zusatznamen „Sara“ oder „Israel“ annehmen – und dies auch noch selbst beim zuständigen Standesamt „beantragen“.

Ebenso hatten sie bis zum Jahresende eine Kennkarte ausstellen zu lassen, wie im Juli 1938 verordnet wurde. Diese war künftig überall vorzulegen, unterstrichen durch den Hinweis auf die „Eigenschaft“ als Jude oder Jüdin. Im Kurbad – so wurden die Kurdirektoren angehalten – sollten Juden andersfarbige Kurkarten ausgehändigt werden. Bestimmte Anwendungen durften Juden ohnehin nicht erhalten, damit kein „Arier“ indirekten Körperkontakt mit ihnen bekäme. Auch in Hospitälern präferierte man die Unterbringung jüdischer Patienten in abgetrennten Räumen: „Arier“ und Juden sollten nicht mehr dieselben Sportplätze und Umkleidekabinen benutzen – schon gar nicht zusammen – , stattdessen mussten Juden Anlagen anmieten oder bereitstellen.

Hatten jüdische Schüler öffentlicher Schulen beim obligatorischen Flaggen-Appell bis dahin oft in der letzten Reihe gestanden, so mussten sie diesem „staatstragenden Akt“ ab dem Sommer 1938 fernbleiben. Und selbst im Kleingartenverein durfte ein jüdischer Schrebergärtner nicht mehr neben seinem nichtjüdischen Nachbarn Unkraut jäten. Solche Verordnungen riefen all jene Verbände, Vereine oder Clubs auf den Plan, die ihre Vorstände noch nicht von den Juden befreit und noch keinen „Arier-Paragraph“ in ihre Satzung aufgenommen hatten. Sie holten pflichtschuldigst diesen Akt nach.

Die „Juni Aktion 1938“: Im Sommer 1938 schreckten aber nicht nur neue Verordnungen die deutschen Juden auf: Im ganzen Reich verhaftete die Kriminalpolizei in dieser Aktion rund 9.000 „Asoziale“ und wies sie in Konzentrationslager ein. Unter ihnen befanden sich etwa 2.000 Juden, die in den Jahren zuvor meist zu Bagatellstrafen verurteilt worden waren. Viele jüdische KZ-Insassen befanden sich noch in den Lagern, als ihre während des November-Pogroms verhafteten Glaubensgenossen eintrafen. Flankiert wurde die „Juni-Aktion“ von gewalttätigen Ausschreitungen insbesondere in der Reichshauptstadt Berlin, wo der Polizeipräsident 76 gegen Juden gerichtete kleinlichste Verwaltungsvorschriften auflisten ließ.

Strebte der Staat der Nazis eigentlich seit 1933 an, Juden zur Emigration zu zwingen – möglichst ohne Hab und Gut -, so verschärfte er jetzt die Bestimmungen rund um die Auswanderung: Beispielsweise mussten Auswanderungswillige nun auf schier endlosen Listen aufführen, welche Gegenstände sie vor und nach 1933, warum und zu welchem Preis erworben hatten. Banküberweisungen an im Ausland lebende Juden wurden erschwert, oder etwa ganz untersagt. Im September 1938 zeigte dann das Verbot, in Nachbarländer auszuwandern, den kommenden Kurswechsel in der anti-jüdischen Politik an. Wenige Wochen später mussten Juden ihre Reisepässe abgeben.

Auf neuen Pässen – wenn sie denn auf Antrag ausgestellt wurden – prangte das rote „J“. Die Falle hatte sich bereits vor dem November-Pogrom fast geschlossen. Das Nazi-Regime richtete seine Maßnahmen jedoch nicht nur gegen deutsche, sondern auch gegen ausländische Juden, die im Deutschen Reich lebten: Es wies russische Juden aus und konfiszierte ihr Vermögen; rumänische Juden standen unter steter Androhung der Ausweisung; Juden, die aus dem annektierten Österreich geflüchtet waren, wurden einfach zurückgeschickt. Als sich das Deutsche Reich am 30. September das Sudetenland einverleibte, begann auch dort der Terror gegen die jüdische Bevölkerung.

Die deutschen Juden hatten 1933 mit der Reichsvertretung der deutschen Juden – später: der Juden in Deutschland -, geleitet vom oben zitierten Leo Baeck, eine Interessen-Koordination und ein Sprachrohr gegenüber dem NS-Staat geschaffen. Doch am 28. März 1938 hatte ein unscheinbares „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen“ die Organisation paralysiert: Die Reichsvertretung wurde über Einnahmen der Jüdischen Gemeinden finanziert, die jetzt das Recht verloren hatten, Steuern zu erheben. Zudem wurde sie der „höheren Verwaltungsbehörde“ unterstellt, also der Gestapo. Ohnmächtig mussten die jüdischen Repräsentanten wie Leo Baeck, Otto Hirsch, Paul Eppstein oder Hans Reichmann verfolgen, wie sich im Laufe des Jahres 1938 die anti-jüdische Politik radikalisierte. Sie konnten weder die neuen Maßnahmen noch die „Juni-Aktion“ oder die Abschiebung der 17.000 polnischstämmigen Juden im Oktober 1938 beeinflussen oder gar behindern.

Und: Zu diesem Zeitpunkt konnten sie noch nicht einmal erahnen, was in den kranken Gehirnen der Nazi-Führung ausgebrütet wurde: Die Vernichtung jüdischen Lebens.

Von Rolf von Ameln

 

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Von am 25/01/2017. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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