Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund: Pleiten, Pannen, Hilflosigkeit und Verschleierung

Der menschenverachtende und mörderische Terrorismus von Rechts des NSU hat angeblich unsere Bundesrepublik erschüttert, und wer den über ein halbes Jahr andauernden Prozess verfolgt hat, muss davon ausgehen, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe vom Oberlandesgericht in München zur Höchststrafe verurteilt wird; als Mörderin zur lebenslangen Haft.

Sie ist angeklagt, bei den neun Morden an Kleingewerbetreibenden türkischer und griechischer Abstammung  sowie an der Ermordung einer Polizistin beteiligt gewesen zu sein. Zudem wird ihr die Mittäterschaft an  einer terroristischen Vereinigung, menschengefährdende Brandstiftung und die Beteiligung an Banküberfällen vorgeworfen. Ihre drei Verteidiger argumentieren, Zschäpe könne bei den zehn Morden nur die Beihilfe und nicht eine Mittäterschaft nachgewiesen werden.

Doch diese fadenscheinigen Argumente prallen am zuständigen Richter ab, der sich ein eigenes Bild machen will und muss. Bei Zschäpe behauptet die Staatsanwaltschaft vor allem, dass sie die Gelder verwaltete und den beiden inzwischen toten Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, einen „Anschein von Normalität und Legaalität“ verschaffte. Ihre Position wird immer schwieriger, und das hängt damit zusammen, dass ihre drei Anwälte Zschäpe geraten haben, bis zum Ende eisern zu schweigen. 

Sie haben die Hoffnung, dass einer schweigenden Angeklagten die Mittäterschaft nicht nachgewiesen werden kann. Das diese Hoffnung trügerisch ist, wird immer deutlicher, denn die Fakten, die auf dem Richtertisch liegen und von der Bundesanwaltschaft gesichtet wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Die Verteidiger haben derzeit keine Idee, wohin sie den Prozess lenken können. Auch kommen sie mit dem Richter nicht klar, der seinen eigenen Verhandlungsstil hat.

Zschäpes Zukunft hängt vor allem von Richter Götzl ab. Dem Vorsitzenden ging der Ruf voraus, ein brillanter Jurist, aber auch ein unbeherrschter, aggressiver und lautstarker Vorsitzender zu sein. In diesem, für unsere Republik so spektakulären Verfahren nahm Götzl sich zunächst zusammen, er nahm sich zurück. Er leitete den Prozess rustikal, aber umsichtig. Nach nunmehr über sechs Monaten Verhandlungsdauer kommt der alte Götzl wieder zum Vorschein. Er wird wieder häufiger laut. 

Beate Zschäpe muss nicht nur Götzl, sie muss auch die Strafprozessordnung fürchten, und das, was die Richter aus ihr gemacht haben. Alle Polizeibeamten, die im ersten halben Jahr vernommen wurden, konnten sich präzise erinnern, scheinbar auch an Ereignisse, die bis zu 15 Jahre zurücklagen. Sie berichteten überzeugend. Da taucht die Frage auf, ob sich irgendein Mensch an all diese Details nach so vielen Jahren erinnern kann? Natürlich kann er das nicht. Man tritt diesen Beamten wohl nicht zu nahe, wenn man ihnen unterstellt, dass sie wenige Tage vor ihrer Zeugenvernehmung all das nachgelesen haben, was in den Akten steht.

Beamten ist das in Deutschland nicht nur erlaubt, von ihnen wird erwartet, dass sie das tun. Das wiederum unterscheidet sie von anderen Zeugen. In Wahrheit sagt der beamtete Zeuge nicht aus, an was er sich erinnert, er sagt das aus, was er sich vor Aussagebeginn angelesen hat. Die Richter haben natürlich genau dieselben Akten vor sich liegen, die der Zeuge gelesen hat. Sie schöpfen aus dem Inbegriff dieser Akten ihr „Vorwissen“. Und man kann mit Freude feststellen, dass es kaum Abweichungen zwischen den Akten und den Aussagen der Polizeibeamten gibt; viel weniger, als bei anderen Zeugen.

Dabei hat die Polizei, und jedes Kind weiß das, bei den Ermittlungen im NSU-Komplex schwere Fehler gemacht; sie hat einseitig ermittelt. Die Nebenkläger versuchen es herauszufinden. Das Aktenwissen der Polizeizeugen bildet für sie jedoch eine kaum durchdringbare Mauer, wenn es darum geht, Widersprüche aufzudecken. Auch deshalb kam Richter Götzl im ersten Halbjahr so schnell voran. Auch deshalb gibt es so wenig Neues.

Nun aber werden jene Menschen vernommen, die keine Akteneinsicht hatten, die noch nie einen Gerichtssaal zu Gesicht bekamen. Die in München über fünf Stunden und länger auf den Beginn ihrer Aussage warten mussten. Die mehrfach geladen und kurzfristig wieder „ausgeladen“ wurden.

Richter Götzl, der andere ermahnt, keine Suggestivfragen zu stellen, plärrt und motzt sie an, erklärt ihnen, er glaube ihnen nicht – und setzt sie so unter Druck. Er beeinflusst die betroffenen Zeugen so viel stärker, als eine Suggestivfrage es je könnte. Und nach dem Richter kommen die Nebenklägervertreter, denen nun gelingt, was ihnen bei den Polizeibeamten nicht gelungen ist: Zeugen zu verunsichern, in die Enge zu treiben. Ja, es sind unangenehme Zeugen darunter, Rechtsradikale und Ausländerfeinde.

Aber manchmal einfach auch nur Menschen aus einerm anderen Kulturkreis. Zur Wahrheitsfindung hat das alles bislang nicht beitragen können. Es geht um furchtbare Verbrechen, es geht um unsägliches Leid, das den Opfern und Angehörigen angetan worden ist. Es geht aber auch, und das ist ein wichtiger Punkt, um einen Angriff auf die Grundwerte unserer so „zivilisierten“ Gesellschaft. Es ist durchaus möglich, dass es mit Zschäpe die Richtige trifft, dass diese Frau all das getan hat, so wie es ihr die Anklage vorwirft. Vieles spricht dafür. Aber: Das reicht nicht für eine Verurteilung als Täterin. Es dürfte – wieder einmal – nicht ausreichen nach den Maßstäben des deutschen Strafrechts, das nicht nach der historischen Wahrheit fragt, sondern ausschließlich danach, was einem Angeklagten nachgewiesen werden kann: „ohne vernünftigen Zweifel. 

Und wieder einmal, so steht zu befürchten, findet die deutsche Justiz in einem Terroristenprozess nicht die Kraft, selbst gesetzte Regeln einzuhalten – nicht den Buchstaben nach, auch nach dem tieferen Sinn. Und so kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die staatlichen Organe auf der ganzen Linie versagt haben, indem sie den Opfern und den Hinterbliebenen unterstellten, sie wären im Drogenhandel verwickelt oder gar in Geldwäsche. 

Und bis zum heutigen Tage ist ungeklärt, warum eine 22jährige Polizeibeamtin erschossen wurde. Wir leben in keinem Rechtsstaat, sondern schon über viele Jahre hinweg in einer „Bananenrepublik!“

Von Rolf von Ameln

Redaktion Israel-Nachrichten.org

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 23/01/2014. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.