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Als die Nazi-Propaganda die Deutschen auf die Judenverfolgung einschwörte: Die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben

„Schnelle Überführung der jüdischen Geschäfte in deutsche Hände“

So titelte „Der Montag“ in seiner Ausgabe vom 21. November 1938 und führte weiter aus:

Die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben. Kredite für Uebernahme. Jüdischer Grundbesitz darf nicht mehr beliehen werden.

Zur Ausschaltung der Juden aus Einzelhandel und Grundbesitz schreibt der „Deutsche Dienst“ unter anderem: Die letzte Aktion gegen die Juden hat manchen deutschen Volksgenossen darüber belehrt, wie groß der jüdische Besitz in Deutschland noch ist. Die wehleidigen Klagen einer gewissen Auslandspresse über „die armen Juden“, die wir von Zeit zu Zeit zu hören bekommen, stimmen mit der Wirklichkeit in keiner Weise überein. Aus der Tatsache, daß die Juden in Deutschland immer noch über Milliardenvermögen verfügen und daß sie insbesondere im Geschäftsleben eine große Rolle spielen, muß aber auch unweigerlich die Schlußfolgerung gezogen werden, daß die Juden nunmehr schnellstens aus dem Geschäftsleben ausgeschaltet werden müssen und daß auch ihr Anteil an deutschem Haus- und Grundbesitz sobald wie möglich in arische Hände übergeführt werden muß.

"Der Montag" iAusgabe vom 21. November 1938. Foto: Archiv/RvAmeln

„Der Montag“ iAusgabe vom 21. November 1938. Foto: Archiv/RvAmeln

Auf Grund der letzten von Hermann Göring erlassenen Verordnungen ist Vorsorge getroffen worden, daß die Arisierung vor allem im Einzelhandel und im Handwerk schnellstens vor sich geht. Vom 1. Januar 1939 ab wird es mit wenigen Ausnahmen keinen jüdischen Geschäfts- und Handwerksbetrieb mehr geben. Schätzungsweise dürfte von den jetzt bestehenden jüdischen Geschäften nur ein Drittel für die Arisierung in Frage kommen, während die übrigen zwei Drittel ohne weiteres aus dem Wirtschaftsleben verschwinden können. Es ist selbstverständlich, daß bei der endgültigen Schließung dieser Geschäfte Schädigungen der zuletzt Beteiligten, wie beispielsweise der Angestellten und Arbeiter, der Handwerker und nach Möglichkeit auch der Warenlieferanten vermieden werden.

Was die Ueberleitung der Existenzberechtigten jüdischen Geschäfte in arische Hände anbetrifft, so werden bei der Bewertung des Geschäfts lediglich die tatsächlich vorhandenen Werte eine Rolle spielen. Das heißt also, daß die bisherigen jüdischen Inhaber nur den Wert der Waren selbst in Anrechnung bringen können. Zur Uebernahme solcher Geschäfte wird man natürlich nur Kaufleute heranziehen können, die über besondere Fachkenntnisse verfügen. Was die Kaufsumme anbetrifft, so wird man natürlich den zur Erhaltung solcher Geschäfte geeigneten Kaufleuten schnell billigen Kredit verschaffen müssen. Dabei werden die Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel den Dienstellen des Staates helfend und beratend zur Seite stehen.

Das trifft nicht nur für die Kreditbeschaffung, sondern auch bei der Beurteilung der Person des Käufers auf Eignung für die Uebernahme des Geschäftes zu, da vor allem Vorsorge getroffen werden muß, daß der Leistungsstand des Einzelhandels weiter gehoben werden muß. Nicht minder wichtig ist die Arisierung des jüdischen Haus- und Grundbesitzes. Wie hoch der Anteil des Grundvermögens am jüdischen Vermögen überhaupt ist, darüber liegen noch keine bestimmten Schätzungen vor. Anfang des Jahres ist der jüdische Anteil an Grundvermögen auf etwa ein Drittel geschätzt worden. Es ist klar, daß bei der Einziehung der einen Milliarde Strafe auch der jüdische Grundbesitz herangezogen werden wird, falls die in jüdischen Händen befindlichen Barmittel und sonstigen Werte nicht ausreichen. Eine Beleihung jüdischer Grundstücke kommt in Zukunft kaum noch in Frage. Damit wäre der Zwang zur Veräußerung der Grundstücke gegeben. Es ist bekannt, daß der Anteil der Juden am gesamten Haus- und Grundbesitz in Deutschland immer noch sehr groß ist und dem jüdischen Bevölkerungsanteil von weniger als eins von Hundert in keiner Weise entspricht.

Auf Seite zwei bringt das Blatt zwei Kurzmeldungen: Jüdische Paßfälscher in Mailand festgenommen. Telegraphische Meldung. Mailand, 20. November. Die Mailänder Polizei hat in einem von jüdischen Reisenden bevorzugten Mailänder Stadtviertel eine Bande polnischer Juden ausgehoben, die gefälschte Reisepässe herstellte. Bei der Haussuchung wurden fünf Blankopässe der Republik Haiti, verschiedene farbige Stempelkissen und Instrumente zur Paßfälschung gefunden. Die Juden, die trotz der zweifelsfreien Ueberführung hartnäckig leugneten, wurden in Haft genommen.

Rom: Judengesetze sind in Kraft getreten. Telegraphische Meldung.

Rom, 20. November. Die vom italienischen Ministerrat vor zehn Tagen beschlossenen Judengesetze sind durch Veröffentlichung im italienischen Gesetzblatt mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

„Der Montag“ war ein Ableger des „Berliner Lokal-Anzeigers“ und schon die oben angeführte Schlagzeile spricht für sich. Im Ton nüchtern und sachlich beschreibt diese Zeitung eine Ungeheuerlichkeit, die von der deutschen Bevölkerung offenbar nicht so empfunden wurde; – im Gegenteil: Einem großen Teil der Deutschen erschienen die Maßnahmen sogar noch zu milde. So schrieb unter anderem der Bürgermeister von Bückeberg: „Wenig Verständnis ist in der Bevölkerung dafür vorhanden, daß die Judenschaft in materieller Hinsicht nicht noch schärfer zur Rechenschaft gezogen ist, seitdem durch Presse und Rundfunk die Zahlen über das jüdische Vermögen bekannt geworden sind. Je rücksichtsloser und schneller die Enteignung des Judentums, vor allem aber der jüdischen Millionäre vorgenommen wird, umso größer dürfte nach meinen Beobachtungen auch die Genugtuung und die Befriedigung weiter Bevölkerungskreise sein!“

Ins gleiche Horn stößt der Artikel „Kredite für Übernahme“ auf Seite eins. Auf den folgenden Seiten findet man zahlreiche Meldungen, die hämisch Kritik an der Politik Frankreichs und Englands üben. Es war die offizielle Linie der deutschen Propaganda, die Gegner schlecht zu machen und in Relation zur deutschen Politik zu setzen. Frankreich etwa ging bereits seit Monaten äußerst grob mit jüdischen Flüchtlingen um. Sie wurden, sofern sie nicht innerhalb von Fristen, die sich nur über wenige Tage erstreckten, das Land verließen und über keine Aufenthaltsbewilligung in Frankreich verfügten, als Kriminelle behandelt, für die im November 1938 spezielle Lager errichtet wurden. Diese Internierungslager sind aber in keinem Fall mit den deutschen Konzentrationslagern gleichzusetzen, schon gar nicht mit den Bedingungen dort ab den Jahren 1941/1942.

Von Rolf von Ameln

 

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Von am 10/04/2016. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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