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Das Nazi-Regime und die Frauen: Volksfremde und Volksgenossinnen

Zwischen dem von den Nationalsozialisten transportierten Frauenbild und dessen Umsetzung in die Realität lagen Welten, denn Frauen ließen sich auch im Regime der Nazis nicht auf Haushalt und Kinder reduzieren! Als im Jahre 1937 offiziell verkündet wurde, dass seit 1933 rund 700.000 Ehestandsdarlehen an heiratswillige Paare vergeben worden waren, war diese erste nationalsozialistische Maßnahme zur Regulierung des Arbeitsmarktes schon überholt. Im Juni 1933, bei der Einführung des „Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ waren die Hoffnungen noch groß gewesen: Ehepaare konnten ein zinsloses Ehestandsdarlehen in Höhe von maximal 1.000 Reichsmark erhalten, wenn sich die zukünftige Ehefrau verpflichtete, ihren Arbeitsplatz aufzugeben, solange das Darlehen noch nicht zurückgezahlt war.

Frauen in der Rüstungsindustrie. Foto: Archiv/RvAmeln

Als Arbeitsplatz galt jedoch nur die Erwerbstätigkeit außer Haus, nicht aber die Tätigkeit als „mithelfende Familienangehörige“ im Betrieb oder auf dem Hof der Familie. Ausgezahlt wurde der staatliche Kredit in Form von Bezugsscheinen für Möbel und Hausrat, die in bestimmten Geschäften eingelöst werden konnten und für welche die Geschäftsinhaber Bargeld von den Finanzämtern erhielten. Alle sollten profitieren: Die Frauen sollten ihre Arbeitsplätze zugunsten von arbeitslosen Männern verlassen und dafür ein eigenes Heim aufbauen, den Ehemännern wurde der Status des alleinigen Familienernährers zuerkannt und die Ladenbesitzer konnten auf eine indirekte Subvention für ihre Geschäfte hoffen.

Der anreiz für verheiratete Frauen, ihre Arbeitskraft ganz der Pflege der Familie zu widmen, wurde durch eine weitere Maßnahme erhöht: Jedes geborene Kind bedeutete eine Minderung der Darlehensschuld um ein Viertel – nach vier Kindern war der Kredit dann „abgekindert..!“ Die Hoffnungen waren dennoch weitaus größer als die Erfolge: Zwar war eine stattliche Anzahl an Krediten ausgezahlt worden, doch hatte sich weder die Geburtenrate signifikant erhöht, noch war die Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen deutlich zurückgegangen, und schließlich waren in der Regel die frei werdenden Arbeitsplätze von Frauen nicht mit Männern, sondern wieder mit Frauen besetzt worden.

Schon 1936 wurde zudem mit der beginnenden Mobilisierung der Wirtschaft offenkundig, dass auf die Erwerbsarbeit von Frauen nicht verzichtet werden konnte, wollte man die ehrgeizigen ökonomischen – und kriegsvorbereitenden – Ziele erreichen. 1937 fiel daher das faktische Arbeitsverbot für Frauen, die ein Ehestandsdarlehen in Anspruch nehmen wollten. Es wurde fortan auch gewährt, wenn die Ehefrau erwerbstätig blieb. In der kurzen Phase der Ehestandsdarlehen zeigen sich drei zentrale Facetten der nationalsozialistischen Politik gegenüber Frauen: 1. Die Förderung von Familie und Heim richtete sich vor allem an Männer, denn nur sie waren als Kreditnehmer zugelassen. Wie in der Ehe setzten die Nazis auch auf allen anderen Ebenen ganz auf das „Führerprinzip“.

Schon 1921 hatte die NSDAP beschlossen, dass Frauen „in die Führung der Partei und in den leitenden Ausschuss nie aufgenommen werden“ können. Dieses Prinzip blieb unangefochten, bedeutete aber nicht, dass Frauen keine Rolle spielten – im Gegenteil. Aber die – politische – Organisation von Mädchen und Frauen erfolgte in eigenen Gruppen. Die wichtigsten Organisationen waren die NS-Frauenschaft – 1938 waren 1,5 Millionen Frauen Mitglied – und das Deutsche Frauenwerk mit etwa sechs Millionen Mitgliedern, die sich der Ausbildung in Hauswirtschaft und Kinderpflege widmeten. Alle anderen Vereinigungen für Mädchen und Frauen unterstanden einer männlichen Führung: der Bund Deutscher Mädel war Teil der Hitler-Jugend, Millionen von Landarbeiterinnen waren im Reichsnährstand organisiert und die Industriearbeiterinnen waren Teil der Deutschen Arbeitsfront.

Überall wurden die organisierten Frauen als Kameradinnen oder als Volksgenossinnen angesprochen, doch war damit keine Gleichberechtigung mit den Männern gemeint, sondern die besondere Aufgabe für Mädchen und Frauen im System der Nazis. Von den jungen Mädchen und Frauen wurde erwartet, dass sie die nationalsozialistische Ideologie ebenso begeistert verinnerlichten wie die Jungen. Als Ehefrauen und Mütter sollten sie diese Lehre dann bei der Wahl des Partners umsetzen, möglichst viele Kinder bekommen und diese nach den Grundsätzen des Nationalsozialismus erziehen. Die hier geforderte „Mütterlichkeit“ hatte allerdings nur wenig mit Emotionen wie grenzenloser Liebe gemein, vielmehr galt es, die nationalsozialistischen Überzeugungen ohne „Gefühlsduselei“ und mit Strenge durchzusetzen, um die Kinder für den Staat bzw. die „deutsche Volksgemeinschaft“ zu stärken.

Frauen in der Rüstungsindustrie. Foto: Archiv/RvAmeln

Hier zeigte sich eine bedingungslose Polarisierung des Privaten im Sinne des Nationalsozialismus, deren Agentinnen die Frauen sein sollten. Die alleinige Führerschaft der Männer war nur die eine Seite der Medaille; auf der anderen stand eine funktionalistische und politisierte Aufgabe der Frau für den Staat der Nazis, der Frauen und ihre als „wesensgemäß“ bezeichneten gesellschaftlichen Aufgaben erheblich aufwertete.

Pragmatismus: 2. Das war das offizielle Frauenbild – in der Realität zeigte sich der Nationalsozialismus dann doch erheblich pragmatischer. Die Anforderungen an Frauen und ihre Arbeitskraft wurden je nach Lage der Interessen des Systems flexibel verändert. Junge, unverheiratete Frauen sollten immer schon bereit sein, den Interessen des Staates und seiner Wirtschaft zu dienen. Die reale Arbeitsmarktpolitik für Frauen richtete sich nicht nach einer Ideologie der Weiblichkeit, sondern nach den Bedürfnissen der Wirtschaftspolitik. Seit 1938 mussten alle ledigen Frauen, die jünger als 25 Jahre waren, ein land- oder hauswirtschaftliches „Pflichtjahr“ absolvieren.

Auf dem Arbeitsmarkt zeigten sich darüber hinaus langfristige Trends, die auch von den Maßnahmen des NS-Staates nicht verändert wurden. Bis 1938 stieg die Zahl der Industriearbeiterinnen kontinuierlich an und darunter waren auch viele Frauen, die verheiratet waren und kleine Kinder zu versorgen hatten. 1939 waren rund ein Drittel aller Erwerbstätigen im Reich Adolf Hitlers Frauen. Nach 1939 stieg die weibliche Erwerbsquote noch einmal an: Nun wurden für die Rüstungsindustrie und als Ersatz für die zum Kriegsdienst eingezogenen Männer Frauen benötigt. 1943 lag die Erwerbsquote für Frauen bei 65 Prozent, fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Frauen war also erwerbstätig. Im „Großdeutschen Reich“ war damit eine höhere Erwerbsquote von Frauen erreicht als in Großbritannien – 42 Prozent – oder den USA – 37 Prozent.

Rassische Frauenpolitik: 3. Schließlich war die NS-Frauenpolitik eindeutig den rassistischen Zielen des Staates unterworfen. Ein Darlehen konnten nur Paare mit „deutscher Abstammung“, „politisch einwandfreier Haltung“ sowie „körperlicher und erheblicher Gesundheit“ erhalten. Damit waren alle die ausgeschlossen, die unter geistigen oder körperlichen Krankheiten litten, die zu den politischen Gegnern des Regimes zählten, oder die als „undeutsch“ aus der „deutschen Volksgemeinschaft“ ausgegrenzt wurden. Zu dieser Gruppe zählten vorrangig Juden, aber auch Sinti und Roma. Ihnen wurden gesetzlich alle ökonomischen Grundlagen zur Gründung einer Familie, zur Erhaltung ihrer Arbeitsplätze und zur Erziehung ihrer Kinder entzogen. Sie galten als „Volksfremde“ und damit als minderwertig.

Der Staat der Nazis verfolgte diese Menschen mit System und mit dem Ziel, sie aus Deutschland zu vertreiben und sie schließlich und letztendlich zu ermorden..! Die Verfolger machten keinen Unterschied zwischen Männern, Frauen und Kindern, sondern nur zwischen „Volksgenossen“ und „Volksfremden“. Diese Unterscheidung hatte dramatische Konsequenzen – und sie konnte für die Betroffenen im schlimmsten Falle tödlich sein. Es war vor allem die rassistische Grundlage des Nazi-Regimes, die den zentralen Widerspruch in der Frauenpolitik ausmachte.

Und auch heute gehen wir wieder „herrlichen Zeiten“ entgegen; – glaubt man „PEGIDA“ und „AfD“.

Von Rolf von Ameln

 

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Von am 18/12/2016. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

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