Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

Jordaniens Oberstes Gericht lehnt die US-Auslieferungsanfrage für Terroristen ab

Jordaniens höchstes Gericht entschied gegen die Auslieferung einer Terroristin, die für mehrere Morde an zwei US-Bürgern und mehreren Israelis verantwortlich ist.

Jordaniens höchstes Gericht, das Kassationsgericht, bestätigte ein Urteil des Berufungsgericht in Amman, und verweigerte einen US-Auslieferungsantrag für eine Bürgerin, die in Israel wegen Terrorismus verurteilt wurde.

Ahlam Tamimi, Palästinensische Terroristin. Foto: screenshot

Die Hamas-Terroristin Ahlam Tamimi spielte eine große Rolle bei einem Selbstmordattentat in dem ehemaligen Sbarro-Pizzeria-Restaurant in der Innenstadt von Jerusalem im Jahr 2001, auf dem Höhepunkt der Zweiten Intifada. Fünfzehn Menschen wurden bei dem Angriff getötet, darunter sieben Kinder, eine schwangere Frau und zwei US-Bürger. Vier andere Amerikaner waren unter mehr als 120 Menschen, die verwundet wurden.

Obwohl Tamimi in Israel wegen mehrfachem Mord verurteilte und anschließend zu Lebenlänglicher Gefängnisstrafe verurteilt worden war, ist sie 2011 in dem Gefangenenaustausch für den IDF-Soldaten Gilad Shalit freigelassen worden.

Die jordanische Nachrichtenagentur die über das Urteil des Kassationsgerichts berichtete, verwies auf eine gerichtliche Quelle die sagte, dass das Parlament von Jordanien am 28. März 1995 einen von den USA und Jordanien unterzeichneten Auslieferungsvertrag genehmigt aber nicht ratifiziert habe.

Die Quelle fügte hinzu, dass Kriminelle aber nicht in ein anderes Land ausgeliefert werden, solange der entsprechende Auslieferungsantrag nicht wirksam ist.

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 20/03/2017. Abgelegt unter Naher-Osten. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.