Meine Seite

Abonnieren

  • Subscribe via Email
  • Facebook
  • Twitter

„Pester Lloyd“ schreibt im Abendblatt vom 16. September 1935: Verschärfte Judengesetze!

In der Ausgabe von Montag, 16. September 1935 beschäftigt sich das in Ungarn erschienen Blatt auf Seite zwei über die verschärften Judengesetze im Reich des Adolf Hitler: Nun weiß die Welt, zu welchem Zwecke Adolf Hitler den deutschen Reichstag zu einer kurzen Tagung nach Nürnberg einberufen hat. In drei Gesetzen, die sofort in Kraft zu treten hatten, ließ er eine weitere Verschärfung der Judengesetzgebung im Dritten Reich vom Reichstag zur Kenntnis nehmen und genehmigen. Man hätte meinen sollen, das nationalsozialistische Deutschland habe die Juden auch bisher schon in einer Weise behandelt, daß darüber hinaus ein stärkeres Maß von Entrechtung und Verfolgung kaum noch denkbar wäre.

Foto: Archiv/RvAmeln

Diese drei neuen Judengesetze übersteigen aber in kaum vorstellbarem Maße alles, was in dieser Hinsicht geleistet wurde. Man hat, um die deutschen Juden zu Heloten zu erniedrigen, die deutsche Staatsangehörigkeit „vom deutschen Reichsbürgertum“ getrennt, die Juden der Staatsangehörigkeit zwar nicht beraubt, sie aber von der Gemeinschaft der deutschen „Reichsbürger“ ausgeschlossen, welch neuer Kategorie fortab lediglich die Arier angehören dürfen. Eine spätere amtliche Erklärung fügt hinzu, daß durch diese unterschiedliche Behandlung nur die „Volljuden“ getroffen sollen; auf die „Vierteljuden“ und „Halbjuden“ würde sich die neue Ächtung nicht erstrecken.

Allerdings wird man in der außerdeutschen Welt schwer begreifen, wie durch diese Regelung das Ziel erreicht werden könnte, das in Hamburg vom Ministerpräsidenten Göring mit den Worten umschrieben wurde, daß damit „die Reinheit der deutschen Rasse“ nunmehr gesichert werde und nie wieder verdorben werden könne. Ein weiteres Gesetz verbietet und belegt mit schweren Freiheitsstrafen jede eheliche und auch außereheliche Verbindung zwischen Ariern und Juden. Ein weiteres Gesetz Nürnberger Faktur verfügt die Abschaffung der schwarz-weiß-roten Reichsflagge und ersetzt sie durch das Hakenkreuz. In seiner großen Rede zu diesen „Reformen“ sagte Hitler in der Reichstagssitzung, daß erst eine spätere Zukunft die wirkliche Tragweite dieser Maßnahme werde erkennen lassen.

Wir sind der Ansicht, daß er sich darin irrt. Nicht in Deutschland allein, auch in der ganzen übrigen Welt wird niemand sich über die Bedeutung und den Charakter der neuen judenfeindlichen Ausnahmegesetze irgendeinem Zweifel hingeben können. Ein zweites Moment, das Hitler in seiner Reichstagsrede mit bemerkenswertem Nachdruck unterstrichen hat, war eine in überaus ernstem Tone gehaltene Mahnung an Litauen, bei den bevorstehenden Wahlen zum Memel-Landtag die bisherige Verfolgung des Memel-Deutschtums nicht zu wiederholen. Die Auslandspresse mißt dieser Ermahnung des Führers und Kanzlers eine weittragende internationale Bedeutung zu und meint, die Besorgnis sei berechtigt, daß Hitler den durch den italienisch-abessinischen Streitfall hervorgerufenen Zustand der kritischen internationalen Spannungen dazu benützen werde, heikle Fragen von der Art des Schicksals vom Reich abgetrennten Deutschtums auf die Tagesordnung zu setzen und deren Lösung im Sinne des nationalsozialistischen Expansionsdranges zu erzwingen.

Archiv/RvAmeln

Nachstehend veröffentlichen wir den Bericht über die Nürnberger Ereignisse: Nürnberg, 15. September. (DNB.) Der Reichstag hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig drei Gesetze beschlossen. Das erste Gesetz, das Reichsflaggengesetz, bestimmt als Reichsfarben die Farben schwarz-weiß-rot. Die Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzflagge, sie ist zugleich Handelsflagge. Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Form der Reichskriegsflagge und der Reichsdienstflagge. Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das zweite Gesetz ist das Reichsbürgergesetz: Danach ist Staatsangehöriger, wer dem Schutzbund des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.

Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben. Reichsbürger ist nur der Staatsanehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten bewegt, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte, nach Maßgabe der Gesetze. Das dritte ist das Gesetz zum „Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern. Das Gesetz besagt:

  • §1. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.
  • §2. Außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten.
  • §3. Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen. Juden ist weiters das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz.

Wer dem Verbot des Paragraphen 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft. Der Mann, der dem Verbot des Paragraphen 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. Wer den Bestimmungen des Paragraphen 3 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder einer dieser Strafen bestraft.

Das Gesetz tritt, ebenso wie die ersten zwei Gesetze, am Tage nach der Verkündung, also am 16. September, der Paragraph 3 des dritten Gesetzes jedoch erst am 1. Januar 1936 in Kraft.

Die Lektüre des „Pester Lloyd“ sollte wohltuend auf den Leser wirken. Das Blatt gehörte einst zu der größten und einflussreichsten deutschsprachigen Zeitung Ungarns. Alfred Polgar, Stefan Zweig, Franz Lehar, Gustav Mahler oder Thomas Mann publizierten hier. Im Jahre 1933 wird der Kampf zwischen politischer Einflussnahme im Sinne des Nazismus und liberalem Freigeist in beispielloser Breite geführt. So erschienen im gleichen Monat Beiträge des deutschen Vizekanzlers Franz von Papen, Benito Mussolini, Stefan Zweig und Leo Trotzki. Die erste Seite des Abendblatts vom 16. September widmet sich der internationalen Politik. Die Frage, ob Italien den Völkerbund verlassen wird und welche Auswirkungen dies auf die politischen Verhältnisse in Europa hätte, wird ausführlich erläutert. Doch schon auf der zweiten Seite konnte eine modern anmutende, weitsichtige und objektive Einschätzung der Judengesetze von Nürnberg nachgelesen werden.

Und dennoch konnte das Unheil ungehindert seinen Lauf nehmen; – und sechs Millionen Juden wurden der Vernichtung preisgegeben.

Von Rolf von Ameln

 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende, oder werden Sie Mitglied der Israel-Nachrichten.

Von am 23/03/2017. Abgelegt unter Spiegel der Zeit. Sie knnen alle Antworten zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0. Kommentare und pings sind derzeit geschlossen.

Durch einen technischen Fehler, ist die Kommentarfunktion ausgeschaltet!

Leserkommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Wie in einer Demokratie ueblich achten wir die Freiheit der Rede behalten uns aber vor, Kommentare nicht, gekuerzt oder in Auszuegen zu veroeffentlichen. Anonyme Zuschriften werden nicht beruecksichtigt.